Kommentar zur Altfahrzeugverordnung

Hebeln sich EU-Vorgaben gegenseitig aus?

Torsten Schmidt Chefredakteur Krafthand
Torsten Schmidt, Chefredakteur Krafthand

Es geht um brandheiße Themen für die Branche: etwa die angekündigte Altfahrzeugverordnung oder das angedachte Gesetz zum „Recht auf Reparatur“ und welche Auswirkungen diese auf das Kfz-Gewerbe haben werden.

Schaut man sich zum Beispiel Details zur Altfahrzeugverordnung an, liegt die Frage nahe: „Wird das Recht auf Autoreparatur eingeschränkt?“. Einige der Textpassagen lassen nämlich durchaus den Schluss zu, dass in bestimmten Fällen Reparaturen, die den Zeitwert übersteigen, nicht oder nur durch ein vorheriges Gutachten erlaubt sind. Das bringt Vertreter des Kfz-Gewerbes auf die Barrikaden.

Solche Passagen erscheinen nicht nur absurd, sondern würden meiner Meinung nach auch das EU-Gesetz zum Recht auf Reparatur konterkarieren. Darin geht es zwar nicht speziell um die Kfz-Branche, doch das Ziel ist klar: Hersteller müssen ihre Produkte so konzipieren, dass sie lange reparier- und nutzbar sind. Also was denn nun? Verwirrung stiftet zudem der Verband der freien Kfz-Händler BVfK, denn er plädiert dafür, das Recht auf Reparatur speziell für Fahrzeuge nicht anzuwenden. Aus seiner Sicht hat er dafür auch gute Argumente.

Es zeigt aber auch, wie Verbände zuallererst im Interesse ihrer Mitglieder argumentieren. Gut, das ist natürlich ihre vordringliche Aufgabe, aber eben nicht immer unbedingt das Beste für die Gesellschaft. Für Gremien der EU und/oder nationale Regierungen muss das aber Leitmotiv sein – und so wie es aussieht, ist das bei der Altfahrzeugverordnung nicht unbedingt in jedem Punkt erfüllt.

Kann man nur hoffen, dass sie in einer anderen Sache klarer entscheiden: beim vom ZDK kritisierten Vorschlag der OEMs zum „End of Cybersecurity-Support“. Denn der hat etwas damit zu tun, dass die digitale Sicherheit der Fahrzeuge womöglich langfristig nicht gegeben ist und deshalb mehr Autos früher ausgemustert werden.

Und wie kann es anders sein: Einer der hier genannten Verbände würde das gar nicht so schlecht finden, weil dann alte Dreckschleudern unnötig lange gefahren werden würden. Aber wäre nicht genau das am nachhaltigsten?

„Bestimmte Passagen der Altfahrzeugverordnung erscheinen nicht nur weltfremd, es stellen sich auch Fragen nach der Umsetzung. Soll etwa eine Werkstatt eine Reparatur ablehnen oder ein Gutachten einholen, ob es aufgrund des Zeitwerts noch repariert werden darf? Absurd!“

1 Kommentare

  • H D G

    UVV + Ladekabel:
    Das die Kabel, falls Beschädigt gefährlich sind steht außer Frage.
    Da es sich hier meist um Leasing Flotten handelt, deren Ladekabel oft nie oder kaum verwendet werden ist bekannt.
    Da von AVL, (ob Bosch 2026 noch ein Gerät vorstellt ist ungewiss) und der Preis bei ca. 4500.-€ liegt + MwSt. + Schulung und je nach Kabel, bis zu 15 Minuten Aufgewendet wird, wird das keine Preiswerte Angelegenheit.
    Nun will TÜV & Dekra diesen Kuchen wohl alleine, schauen wir tatenlos zu?
    Bemerkenswert ist auch, daß nur in Deutschland diese Kabel geprüft werden müssen, die Berufsgenossenschaft will das, Punkt.
    Wir wollen auch ein Stück, und die Zahl dieser Umsätze wird steigen.
    Unser Vorteil, da wir Hunderte Leasing Räder Frühjahr & Herbst umstecken kommen diese Fahrzeuge Automatisch, und die Außendienstmitarbeiter brauchen keinen Samstag vorstellig werden.
    Amortisiert wird der Invest nach ca. 3-4 Jahren sein.
    Es wäre gut wenn wir wüssten, wer wann Prüfgeräte Anbietet.
    Mfg Dieter G.

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