Kommentar zur AU

Aufschub der Partikelmessung (k)ein Gerücht

In der Branche kursieren Gerüchte über eine Verschiebung der Partikelmesspflicht im Rahmen der AU. Was dran ist und worauf bei einer Übergangsregelung dringend zu achten ist, kommentiert Chefredakteur Torsten Schmidt.

Bild: ProMotor
Dieser Beitrag ist Teil des Spezials: Abgasuntersuchung.

Mit Gerüchten ist das so eine Sache. Oft sind sie irreführend, doch häufig ist auch was Wahres dran. Denn sie basieren ja nicht selten auf Informationen, die zu Annahmen führen, dich sich später bestätigen oder zumindest in ähnlicher Form eintreten. So passiert es gerade mit der Rußpartikelprüfung im Rahmen der AU. Zwar steht fest, dass sie am 1. Januar 2023 für Euro-6-Diesel in Kraft tritt. In der Branche ist jedoch von der einen oder anderen Seite zu hören, dass sie verschoben werden soll.

„Diesbezüglich im Markt kursierende Gerüchte sind falsch“, sagt Harald Hahn klar. Das Mitglied der Taskforce-Leitungsgruppe und Leiter des Fachbereichs AU-Geräte und Diagnose beim ASA-Bundesverband der Werkstattausrüster räumt aber auch ein, dass „die in Teilen der Welt immer noch anhaltende Pandemie und der damit verbundene Lockdown in Asien seit einigen Monaten massiv die Beschaffung wichtiger Teile und Komponenten für die Geräteproduktion erschweren“.

„Eine Verschiebung der verpflichtenden AU-Partikelmessung für Euro6-Diesel ab 1. Januar 2023 auf einen späteren Zeitpunkt sind Gerüchte. Und dennoch kann es passieren, dass eine Regelung für den Fall der Geräteknappheit hermuss. Für diesen Fall heißt das Zauberwort Übergangsfrist.“

Im Grunde ist dieser Satz eine Vorbereitung darauf, dass wohl nicht jeder, der einen AU-Partikelmesser haben möchte, diesen auch rechtzeitig bekommt. Deshalb ist eine Übergangsregelung in der Diskussion, die Kfz-Betrieben ein zeitweiliges Prüfen von Euro-6-Dieseln weiterhin mit dem Opazimeter erlaubt. Und die Betriebe, die vor dem Stichtag einen Partikelmesser bekommen, ab dann damit messen müssen.

Jetzt mag der eine oder andere denken: Dann habe ich ja noch Zeit mit der Bestellung. Aber warum Zeit lassen, wenn vom Grundsatz her an der Partikelmessung nicht gerüttelt wird? Es kann doch nur zwei Entscheidungen geben: Entweder in Partikelmesstechnik investieren oder den Weg nicht mitgehen – Übergangfrist hin oder her.

Sollte diese kommen, muss sie nach meinem Dafürhalten so gestaltet sein, dass nur jene Werkstätten zeitweilig Euro-6-Autos mit dem Opazimeter prüfen dürfen, die sich eindeutig zur Partikelmessung bekennen – etwa, indem sie eine verbindliche Bestellung eines Geräts nachweisen. Denn dürften ab dem 1. Januar 2023 alle eine gewisse Zeit Euro-6-Diesel weiter prüfen, wäre das wirklich eine Verschiebung der Partikelmessung und aus dem Gerücht würde eine Tatsache.

Hinweis: Mehr Details, wie mögliche Übergangslösungen aussehen können, in Krafthand 15/2022 Anfang August.

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