Designrecht

Freiheit für Ersatzteile

GVA Reparturklausel
Mit einem liberalisierten Designrecht könnten sichtbare Ersatzteile wie Motorhauben oder Außenspiegel günstiger werden. Bild: Krafthand

Sinken die Preise für Motor hauben, Außenspiegel oder Scheinwerfer bald? Dazu müsste der Wettbewerb für solche sichtbaren Ersatzteile angekurbelt werden. Genau das verspricht sich der Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA) jetzt von der neuen Regierung. Die GroKo zeige sich offen, die  notwendige sogenannte Reparaturklausel ins Designrecht aufzunehmen.

Bislang, so die Kritik des Verbands, seien die zumeist kleinen und mittelständischen Unternehmen des freien Kfz-Ersatzteilmarkts von einem wichtigen Produktsegment ausgeschlossen, in dem rund 25 bis 30 Prozent des Gesamtumsatzes im Kfz-Ersatz- und Verschleißteilmarkt erzielt werden. Denn: Die Fahrzeughersteller haben die Möglichkeit, ein geschütztes Design für Karosserie- und karosserieintegrierte Teile anzumelden. Dazu zählen Motorhauben, Kotflügel, Außenspiegel, Stoßfänger, Scheinwerfer oder Rückleuchten.

Damit profitieren die Hersteller laut GVA von einem Monopol auf Kosten anderer: So werden nicht nur Arbeitsplätze bei Kfz-Teileherstellern, dem freien Kfz-Teilegroßhandel und freien Werkstätten gefährdet sowie Investitionen verhindert, sondern darüber hinaus müssen Autofahrer mehr für diese Ersatzteile zahlen als bei funktionierendem Wettbewerb nötig wäre.

Die Einführung der Reparaturklausel in das deutsche Designrecht würde den Ersatzteilmarkt für den Wettbewerb öffnen, während die legitimen Interessen der Fahrzeughersteller am Schutz der Designs ihrer Neufahrzeuge unberührt blieben. Viele andere Staaten Europas seien bereits mit guten Beispiel vorangegangen. Teile unter der Motorhaube“ sind von dieser Monopolsituation im Übrigen nicht betroffen. Bei diesen Ersatzteilen funktioniert der Wettbewerb durch die Konkurrenz der Distributionsschienen freier Teilegroßhandel“ und Teilevertrieb der Fahrzeughersteller“.

Zulieferer und Teilehersteller können hier mit Produkten, die ihre eigenes Markenzeichen tragen, den Ersatzteilmarkt beliefern. Das ist nach Verbandsangaben ein wichtiger Bestandteil des branchenbezogenen Kartellrechts, an dessen Zustandekommen der GVA ebenfalls aktiv mitgewirkt hat, wie die Verantwortlichen betonen. Mit der Einführung der Reparaturklausel würde nun auch der Markt für die sichtbaren Kfz-Ersatzteile für den Wettbewerb geöffnet. Dass es in absehbarer Zeit tatsächlich soweit kommt, dafür will der Verband sich weiter engagieren, wie sein Präsident im Gespräch mit KRAFTHAND bekräftigt.

 

Nachgefragt

GVA-Präsident Röhl über die Reparaturklausel im Designrecht

Der GVA kämpft seit Jahren für ein liberaleres Designrecht für sichtbare Ersatzteile. Fällt Ihnen jetzt ein Stein vom Herzen?

Die Aufnahme der Reparaturklausel in den Koalitionsvertrag ist ein wichtiger Zwischenerfolg für unser Anliegen. Nun kommt es darauf an, dass der Absichtserklärung im Koalitionsvertrag Taten folgen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Reparaturklausel tatsächlich Einzug in das deutsche Designrecht findet. Das wird noch ein hartes Stück Arbeit. Um in Ihrem Bild zu bleiben: Erst wenn wir damit erfolgreich sind, ist wirklich der Zeitpunkt gekommen, dass der Stein vom Herzen fällt – im Moment wackelt er nur, wenngleich recht stark.

Aber noch mal zum Verständnis: Die Zulieferer versorgen den freien Markt doch längst mit baugleichen Ersatzteilen, unter ihrem eigenen Logo. Wozu also die Reparaturklausel?

Teile unter der Motorhaube“ sind von dieser Monopolsituation nicht betroffen. Bei diesen Ersatzteilen gibt es daher Wettbewerb. Anders sieht das bei Karosserie- und karosserieintegrierten Teilen aus. Hier führt der Designschutz zu absurden Situationen. Beispielsweise dazu, dass OE-Zulieferer dem Fahrzeughersteller Scheinwerfer ans Band liefern, den Aftermarket mit diesem Produkt selbst aber nicht bedienen dürfen. Weil der Hersteller ein Design angemeldet hatund den Designschutz für sich reklamiert. Dieser Schutz gilt dann für maximal 25 Jahre. Allerdings ist es in der Tat so, dass nicht nur Teile, für die die Schutzfrist abgelaufen ist, sondern speziell bei Scheinwerfern und Leuchten durch Lizenzvereinbarungen“ zwischen Teilehersteller und Fahrzeughersteller auch schon vor Ablauf der Frist einzelne Teile für den freien Markt unter dem Logo des Teileherstellers verfügbar sind. Aber auch die teilweise ‚Duldung’ des Marktzugangs für einzelne Teile durch Fahrzeughersteller reicht nicht, denn das rechtliche Damoklesschwert verhindert natürlich ein nachhaltiges Angebot. Mit der Einführung der Reparaturklausel würde der Markt auch für die sichtbaren Kfz-Ersatzteile für den Wettbewerb geöffnet.

Wie wird sich das auf die Ersatzteilpreise auswirken?

Dass die Beseitigung eines Monopols zu mehr Wettbewerb und dadurch zu sinkenden Ersatzteilpreisen für die Autofahrer führen kann, sollte für jeden nachvollziehbar sein. Laut einer Untersuchung des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft sind die Preise für karosserieintegrierte, designgeschützte Teile mehr als doppelt so stark gestiegen wie für andere Ersatzteile. Andere Staaten in Europa haben die Reparaturklausel bereits in ihre nationalen Designgesetze eingeführt. Das hat dort auf Endverbraucherebene regelmäßig zu signifikant sinkenden Preisen für sichtbare Kfz-Ersatzteile geführt.

Herr Röhl, herzlichen Dank.

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