Empörung beim Kfz-Gewerbe

Autohäusern wird Förderung für Ladesäulen versagt

Ladeeinrichtungen, die wie etwa in Autohäusern aufgrund von Herstellervorgaben ohnehin errichtet würden, erhalten aufgrund des haushaltsrechtlichen Subsidiaritätsprinzips keine Förderung. Bild: Schmidt

Laut einer Mitteilung des Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe haben Verbandsvertreter und Autohäuser empört auf ablehnende Förderbescheide für Ladesäulen reagiert. Der Grund, den laut ZDK die zuständige Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) dafür nennt, ist, dass sich Autohändler bereits gegenüber den jeweiligen Herstellern ihrer Marken dazu verpflichtet hätten, Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge zu errichten. Die Gewährung von Fördermitteln für Ladeeinrichtungen, die ohnehin errichtet würden, verstoße gegen das haushaltsrechtliche Subsidiaritätsprinzip.

ZDK-Präsident Jürgen Karpinski hat sich daraufhin an Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer gewandt und ihn gebeten, die geschilderte Behandlung von Förderanträgen durch die BAV kritisch prüfen zu lassen. Darüber hinaus regt Karpinski an, „die Förderkriterien für die Schaffung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge so anzupassen, dass vertragliche Verpflichtungen gegenüber Automobilherstellern die Förderfähigkeit unberührt lassen“. Es dürfe für die Förderfähigkeit keinen Unterschied machen, ob Herstellervorgaben seitens der Autobauer vorhanden sind oder nicht, oder ob es sich um ein Markenautohaus handle. Entscheidend müsse sein, ob der Betrieb auf eigene Kosten eine im öffentlichen Interesse liegende Ladeeinrichtung bereitstelle.

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