Aftermarket 2019: Chancen und Herausforderungen

„2019 wird aus wettbewerbspolitischer und -rechtlicher Sicht spannend“

Welche Trends und Entwicklungen sehen die wichtigsten Branchenverbände für das kommende Jahr?

Hartmut Röhl ist Präsident des Gesamtverbands Autoteilehandel. Bild: GVA
Gastkommentar von GVA-Präsident Hartmut Röhl

„2019 wird aus wettbewerbspolitischer und -rechtlicher Sicht spannend“

Das kommende Jahr wird für die Akteure unserer Branche sicher nicht weniger herausfordernd oder spannend als das aktuelle. Die Dieselproblematik und damit verbundene mögliche Nachrüstaktionen oder gar Fahrverbote werden die Autofahrer und die Automobilwirtschaft ebenso weiter beschäftigen wie technische Innovationen und sich ändernde Kundenanforderungen bei der Mobilität allgemein. Im Kfz- Ersatzteil- und Servicemarkt werden mit Blick auf aktuelle und künftige Herausforderungen die Konzentrations- und Konsolidierungsprozesse wohl weitergehen.

Zum Wohle der Verbraucher

Aus Sicht des GVA wird das Jahr 2019 vor allem aus wettbewerbspolitischer und -rechtlicher Sicht spannend. So ist zu erwarten, dass der legislative Prozess zur Einführung einer Reparaturklausel in das deutsche Designrecht im ersten Quartal 2019 im Bundestag richtig ins Rollen kommen und im besten Fall dann auch aus unserer Perspektive erfolgreich abgeschlossen wird. Damit würde der Markt für sichtbare Kfz-Ersatzteile in Deutschland endlich zum Wohle der Verbraucher und des Wettbewerbs liberalisiert. Auf dem Weg dahin sind allerdings noch einige Hürden zu nehmen, was der GVA im politischen Prozess konstruktiv begleiten wird.

In den Zugang des freien Markts zu Daten für die Fahrzeugidentifikation und Ersatzteilzuordnung der Fahrzeug hersteller könnte in 2019 ebenfalls weitere Bewegung kommen. Der GVA hatte ein Musterverfahren angestrengt, um die Verweigerungshaltung vieler Fahrzeughersteller, unabhängigen Marktteilnehmern Zugang zu den Informationen in Form von maschinenlesbaren und elektronisch verarbeitbaren Datensätzen anzubieten, aufzubrechen. Der Bundesgerichtshof hat dem Europäischen Gerichtshof die inhaltlich entscheidenden Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt, die – wenn es zeitlich gut läuft – im kommenden Jahr fallen könnte.

Dringender Handlungsbedarf

Auf europäischer Ebene ist im Jahr 2019 wohl zum Teil legislativer Stillstand zu erwarten, denn die Wahlen zum Europäischen Parlament stehen im Mai an. Die EU-Kommission bringt als Gesetzgeber nur ungern neue Projekte vor den Wahlen auf den Weg. Nach den Wahlen zum EU-Parlament wird auch sie neu gebildet und danach Zeit benötigen, um sich zu konstituieren und wieder in den normalen Arbeitsmodus zu kommen.

Dabei gibt es aus Sicht der Branche bei verschiedenen Themen dringenden Handlungsbedarf, etwa muss ein robuster Gesetzesrahmen geschaffen werden, wie die technischen Spezifikationen der Telematikschnittstelle in den Fahrzeugen wettbewerbskonform ausgestaltet werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Fahrzeughersteller weiter einfach Fakten schaffen, die die Wahlfreiheit der Verbraucher bei Services rund um die vernetzte Mobilität auf lange Sicht nachhaltig schädigen können.

 

Weitere Verbandsstatements: 

ASA-Präsident Frank Beaujean: „Die Lage ist angespannt“

ZDK-Präsident Jürgen Karpinski: „Wir gehen von einem weiteren starken Werkstattjahr aus“

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