Thema: Mangel

Recht

Gebrauchtwagen: Nachbesserung auch bei einem fremden Betrieb möglich

Im Neuwagengeschäft ist es teilweise (je nach Marke im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) üblich: Der Käufer hat das Recht, Nachbesserungen innerhalb des Vertriebsnetzes ausführen zu lassen. Das heißt, es ist möglich, Mängel von einer Markenwerkstatt beheben zu lassen, bei der das Fahrzeug nicht erworben wurde. Die Kosten hierfür hat der Verkäufer des Pkws zu tragen. Im Gebrauchtwagenhandel existieren grundsätzlich keine derartigen Regeln. Dass aber auch Ausnahmen möglich sind, beweist ein Urteil des Landgerichts Saarbrücken (Az.: 12 O 196/12): mehr …

Herbert Wilhelm | | Recht
Recht

Urteil: Kunde muss bei Rücktritt wegen Mängeln sein Altfahrzeug zurücknehmen

In der Regel nehmen Kfz-Händler beim Verkauf eines Neufahrzeugs den Gebrauchtwagen ihres Kunden in Zahlung. Tritt der Kunde aufgrund von Mängeln am Neuwagen vom Kaufvertrag zurück, muss der Kunde auch sein Altfahrzeug wieder zurücknehmen, sofern der Händler das Fahrzeug noch nicht weiterveräußert hat. Der Kunde kann grundsätzlich nicht zwischen einem Ersatzanspruch und seinem Altwagen wählen, so das Landgericht Koblenz (Az.: 1 O 447/10). mehr …

Herbert Wilhelm | | Recht