Formulierung ‚Sofort verfügbar’ im Internet keine Irreführung
Abmahnungen sind beliebt, auch unter Kollegen. Dies gilt vor allem dann, wenn sie als Konkurrenten auf einer Internetplattform auftreten. In einem Fall des Bochumer Landgerichts (Az.: 14 O 189/11) mahnte ein Autohaus einen anderen Betrieb wegen Irreführung ab. Dieser hatte nämlich seine Pkw auf einer Website mit der Angabe beworben, dass sie ’sofort‘ verfügbar seien. mehr …






