Rubrik: Recht

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Kfz-Betriebe können Notebooks in drei Jahren abschreiben

In den Abschreibungstabellen der Finanzverwaltung ist festgelegt, dass neue Notebooks und sonstige Rechner, die ein Kfz-Betrieb einsetzt, mit einer technischen Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben werden. Diese Nutzungsdauer richtet sich als Verwaltungsanweisung zunächst nur an die Finanzbehörde. Der Steuerpflichtige konnte deswegen bisher versuchen, das Finanzamt davon zu überzeugen, dass er eine andere Abschreibungsdauer bevorzugt. mehr …

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Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung oder Ersatzfahrzeug nach Unfall

Nach einem Unfall hat der Geschädigte für die Zeit der Reparatur das Recht, vom Unfallgegner beziehungsweise seiner Versicherung entweder eine Nutzungsausfallentschädigung zu verlangen oder ein entsprechendes Ersatzfahrzeug anzumieten. Im Brennpunkt stehen seit einigen Jahren die Kosten des Leihwagens. Inzwischen kürzen die meisten Versicherungsgesellschaften die ursprünglich geforderten Kosten oder versuchen auf einem anderen Weg, entstandene Kosten nachträglich zu reduzieren. So auch in folgendem Beispiel des BGH (Az.: I ZR 85/10). mehr …

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Wahlrecht für kleinere Kfz-Betriebe bei Veröffentlichung des Jahresabschlusses

Für viele Kfz-Profis ein Graus: die Veröffentlichung des Jahresabschlusses im elektronischen Bundesanzeiger, der über das Internetportal www.unternehmensregister.de jederzeit – auch von Mitbewerbern und Kunden – kostenlos abgerufen werden kann. Diese Pflicht trifft zwar in der Regel nur Kapitalgesellschaften (GmbHs, AGs und gleichgestellte Gesellschaften wie die GmbH & Co.KG), bisher war dies allerdings größenunabhängig, sodass auch kleinere GmbHs ihre Zahlen preiszugeben hatten. mehr …

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