Unfallwagen: Niedrigere Typ-Klasse verhindert Kürzung der Erstattung
Der Geschädigte hat nach einem unverschuldeten Unfall den Anspruch auf einen Mietwagen. Da er während der Reparaturzeit seines eigenen Fahrzeugs weder den Verschleiß noch die sonstigen Abnutzungen des Mietfahrzeugs zu tragen hat, nehmen die Gerichte bei der Erstattung der Ausgaben einen Abzug für die sogenannten ‚ersparten Eigenaufwendungen‘ vor. mehr …








