
ZDK-Standpunkte zur Altfahrzeugverordnung, dem Recht auf Reparatur und dem „End of Cybersecurity-Support”
Die drei in der Überschrift genannten Regulierungsvorhaben betreffen den Kfz-Handel und das Kfz-Handwerk unmittelbar. Der ZDK erklärt, wo er Knackpunkte sieht und ruft Kfz-Betriebe zugleich auf, sich zu äußern.

Die EU-Altfahrzeugverordnung soll Recycling stärken und Rohstoffe im Kreislauf halten. Dabei ist für den ZDK jedoch die Abgrenzung zwischen Altfahrzeug und reparaturfähigen Gebrauchtwagen entscheidend. ZDK-Präsident Thomas Peckruhn warnt davor, dass „Fahrzeuge vorschnell als Verschrottungsobjekt eingestuft werden dürfen“, so wie das verschiedene Vertreter des Kfz-Gewerbes befürchten.
Vor diesem Hintergrund müssten seiner Meinung nach solche Einstufungen auf einer qualifizierten technischen Bewertung basieren. Und über die dafür notwendige Fachkompetenz verfügen die Kfz-Betriebe. Sie können am besten entscheiden, „ob ein Fahrzeug weiterbetrieben, instandgesetzt oder verwertet werden sollte“, so der ZDK. Das bewährte System der Anerkennung qualifizierter Kfz-Betriebe durch die Kfz-Innungen muss auch im Rahmen der neuen Altfahrzeugverordnung bestehen bleiben, so die Forderung des Zentralverbands.
Der ZDK ruft seine Mitgliedsbetriebe auf, sich per Brief direkt an Abgeordnete zu wenden und bei den für das Kfz-Gewerbe relevanten Regulierungsvorhaben die Interessen der Branche einzubringen.
Reparieren statt verdrängen
Weiterhin darf es keine Zweifel am „Recht auf Reparatur“ geben. Auf dieser Basis sorgen „unsere Kfz-Betriebe täglich dafür, dass Fahrzeuge fachgerecht instandgesetzt und zuverlässig und sicher auf unseren Straßen unterwegs sind”, erklärt Peckruhn. Allerdings würden geplante Änderungen im Gewährleistungsrecht Risiken bergen. „Haftung muss sich am konkreten Mangel orientieren – nicht am gesamten Fahrzeug“, betont der ZDK-Präsident weiter. Pauschale Regelungen könnten dazu führen, dass Fahrzeuge vorzeitig aus dem Markt gedrängt werden.
Ebenso kritisch sieht der ZDK den Vorschlag der Autobauer „End of Cybersecurity-Support“: Ihr Ziel ist es, ab einem bestimmten Zeitpunkt nur noch eine beobachtende Rolle beim digitalen Schutz ihrer Fahrzeuge übernehmen zu müssen. Damit ließe sich die Verantwortung für ältere Fahrzeuge in Sachen Cybersecurity abwälzen. Denn durch technische Entwicklungen könnten einzelne Fahrzeugkomponenten derart überholt sein, dass sie zwischenzeitlich angestiegenen digitalen Anforderungen nicht mehr genügen.
ZDK-Präsident Peckruhn erteilt diesem Vorschlag eine klare Absage: „Cybersicherheit ist ein zentraler Teil der Verkehrssicherheit. Sie kennt kein Ablaufdatum.“ Die Verantwortung für die Fahrzeugsicherheit muss bei den Fahrzeugherstellern verbleiben und darf sich nicht auf Handel und Werkstätten verlagern. Zugleich, so heißt es weiter, benötigen Kfz-Betriebe den uneingeschränkten Zugang zum Fahrzeugsystem und zu relevanten Informationen sowie Transparenz über Supportumfang und mögliche Risiken entlang des gesamten Fahrzeuglebenszyklus.
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