Leitartikel KRAFTHAND 3-4/2018

Wie viele AU-Geräte sind genug?

Kfz-Profi führt Abgassonde in Auspuff ein
Bild: Schmidt

Bei diversen Verbänden und Institutionen war die Freude groß und ­förmlich ein Aufatmen zu hören, als im Herbst letzten Jahres die ­Rettung der AU feststand. Jawohl Rettung. Denn noch vor einigen ­Jahren war man sich vielerorts nicht sicher, wie lange es die Abgas­untersuchung überhaupt noch geben würde. Doch mit Bekanntwerden der ­Abgasbetrügereien seitens VW & Co. haben die Befürworter einer ­wirkungsvolleren AU Rückenwind bekommen. Das Ergebnis: Die ­generelle Endrohrprüfung ist wieder Pflicht und nächstes Jahr gelten strengere ­AU-Grenz­werte. 2021 steht gar die Partikelmessung an.

So positiv viele im Kfz-Gewerbe die Verbesserung der AU bewerten und so gut diese aus Umweltsicht ist, für nicht wenige Kfz-Betriebe könnte damit eine bittere Pille einhergehen, die es zu schlucken gilt. Schätzungen zufolge können 30 bis 40 Prozent der derzeit in den Werkstätten vorhan­denen AU-Geräte ab nächstem Jahr nicht mehr verwendet werden. Warum? Weil diese in der Regel alten Tester aufgrund ihrer zu geringen Genauigkeit nicht mehr in der Lage sind, die strengeren Grenzwerte zu überprüfen.

Im Klartext: In zahlreichen Werkstätten werden neue AU-Tester fällig. Damit aber nicht genug. Denn mit der Partikelmessung ab 2021 braucht es abermals neue Messtechnik. Somit kann es passieren, dass betroffene ­Werkstätten innerhalb von etwa drei Jahren zwei neue AU-Geräte anschaffen müssen, wenn sie auch in Zukunft die AU abnehmen wollen.

Viele in der Branche haben für eine strengere AU gekämpft und sich zu Recht über ihren ­Erfolg gefreut. Doch der Preis ­dafür könnte hoch werden.

Vor diesem Hintergrund sind zwei Aspekte spannend. Erstens: Wie viele Kfz-Betriebe gehen diesen Weg überhaupt mit? Oder sagen sie: „Jetzt reicht’s. Kundenbindung hin oder her. Die AU kommt uns einfach zu teuer.” Und zweitens: Wer an der AU festhalten möchte, dem stellt sich die Frage, wann der richtige Zeitpunkt ist, um in neues Gerät zu investieren.

In diesem Zusammenhang muss man wissen: Nach jetzigem Stand ­dürfen ab 2021 die HU-Prüfer keine „beigestellten Prüfungen” für eine HU mehr akzeptieren. Und eine von einer Werkstatt vorgenommene AU ist nichts anderes als eine „beigestellte Prüfung”. Umgehen ließe sich das, wenn Kfz-Betriebe die AU im Rahmen eines „akkreditierten Systems” ­vornehmen, meinen die Experten des ZDK. Doch solange keine Klarheit ­darüber herrscht, wie dies aussieht, was es ­kostet und vor allem ab wann dies möglich ist, könnten viele vor einer Investition in neue ­Messtechnik zurückschrecken.

Wozu das führt, hat die Scheinwerfer-­Prüfrichtlinie gezeigt!

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