Leserzuschrift

Immer wieder Ärger mit Stückprüfung am Bremsenprüfstand

Bremsenprüfstand
Bild: Eibl

Franz Eibl, KRAFTHAND-Leser und Inhaber eines Zwei-Mann-Betriebs in Niederbayern, wandte sich kürzlich an KRAFTHAND-Chefredakteur Torsten Schmidt –ziemlich verzweifelt. Eibl kaufte 2009 von der Firma Trost (Verkaufshaus Passau) einen Platten-Bremsenprüfstand, und zwar die Trost-Hausmarke Mono Chrom“, Typ: MPP 2240, Baujahr 2009, Seriennummer: 411449-009/13082008, Projekt: P411449. Hersteller dieses Prüfstands ist die Firma Maha.

Unser Leser hatte den Prüfstand regelmäßig warten und prüfen lassen. Den Angaben nach meldete sich der Monteur der Firma Trost stets selbstständig bei der Werkstatt an und kam zur Prüfung. Im Jahr 2017 war dies erstmals nicht der Fall. Der Werkstattbetreiber versuchte den Monteur zu erreichen, ohne Erfolg.

Prüfstand in den Schrott werfen.

Eibl fragte daraufhin beim Trost-Verkaufshaus in Passau, warum niemand komme, um die Stückgutprüfung am Prüfstand und an den Hebebühnen durchzuführen. Er wurde zunächst einige Wochen vertröstet, um dann von einem Techniker am Telefon zu erfahren, dass sein Prüfstand „nicht mehr zu prüfen und somit Schrott“ sei. Unser Leser holte zudem Informationen beim Hersteller Maha ein. Dort erklärte man ihm sinngemäß ebenfalls, sein Prüfstand könne in den Schrott geworfen werden . Eibl dazu: „Warum dann noch Markengeräte kaufen? Prüfstände,  die ich nach acht Jahren wegwerfen muss, bekomme ich im Internet für die Hälfte des von mir bezahlten Preises.“

Bremsenprüfstand
Wegen der gesetzlichen Änderungen im Rahmen der Bremsenprüfstands-Richtlinie werden einige Bremsen­prüfstande keine Zulassung für die Hauptuntersuchung mehr erhalten. ­Bild: Schmidt

Gesetzliche Änderungen als Ursache

So weit die Vorgeschichte. KRAFTHAND gab den angesprochenen Unternehmen Trost und Maha Gelegenheit, sich dazu zu äußern. Trost antwortete auf eine Anfrage der Redaktion bis jetzt nicht, wohl aber Maha. Die Antwort von Maha geben wir hier ungekürzt wieder.

Die Firma Maha schreibt an die Redaktion:

Im Jahr 2011 wurde eine neue Bremsenprüfstands-Richtlinie (VkBl 09-2011) vom BMVI (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) verabschiedet. Diese Richtlinie enthält dezidiert für Plattenprüfstände eine ganze Reihe umfangreicher technischer Anforderungen/Notwendigkeiten zur künftigen Nutzung im Rahmen der § 29 StVZO-Prüfung. Im Jahr 2009, beim Erwerb des Plattenprüfstandes durch den Kunden, war diese Richtlinie mit ihren inhaltlichen Ausprägungen niemandem bekannt. Als Hersteller haben wir uns nach Bekanntwerden wegen fehlender Möglichkeiten gegen die richtlinienkonforme Aufrüstung entscheiden müssen, weshalb wir in letzter Konsequenz auch unsere Plattenprüfstand-Serie einige Zeit später vollumfänglich eingestellt haben.

Unabhängig hiervon kann jedoch der beschriebene Plattenprüfstand mit folgenden Einschränkungen weiterhin verwendet werden. Im Rahmen der HU (§29 StVZO) ist die Verwendung mit gültiger Stückprüfung grundsätzlich bis 31.12.2019 möglich. Praktisch schränkt dies die neue Kalibriervorschrift ein, welche seit dem 1. Januar 2017 verbindlich für Prüfstände im Rahmen der HU anzuwenden ist. Eine richtlinienkonforme Kalibrierung für Maha-Plattenprüfstände ist leider nicht möglich. Dadurch wird die theoretische Verwendbarkeit durch den Gesetzgeber bis 31.12.2019 weiter eingeschränkt – je nach Zeitpunkt der letzten durchgeführten Stückprüfung.

Außerhalb der Anwendung HU (§29 StVZO) kann der Plattenprüfstand bis zum Ende seines Lebenszyklus für beispielsweise die Bremsprüfung nach einer Reparatur weiterhin uneingeschränkt verwendet werden.

Bedingt durch die beiden gesetzlichen Änderungen (Bremsprüfstands-Richtlinie und Kalibriervorschrift), die inhaltlich zum Kaufzeitpunkt weder uns als Hersteller noch dem Kunden bekannt waren, verliert der Prüfstand in der Tat leider die Zulassung für die Hauptuntersuchung und kann von uns auch nicht auf- bzw. nachgerüstet werden.

Von einer wie auch immer gearteten Aussage, der Prüfstand könne ‚in den Schrott geworfen werden’, möchten wir uns aber an dieser Stelle ausdrücklich distanzieren. Der Plattenprüfstand mit Baujahr 2009 erfüllt leider die inzwischen gültigen gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr. Die Funktion und damit die Produktleistung ist aber bitte nicht zu schmälern. Auch für die Plattenprüfstand-Serie bieten wir natürlich weiterhin Support über unsere Hotline sowie Wartung/Service über unseren Werkskundendienst beziehungsweise autorisierten Maha-Vertreter an, wobei wie bereits erwähnt nicht die technische Fehlleistung des Produkts verantwortlich für einen Anwendungsverlust im Rahmen der HU ist, sondern die Gesetzesgrundlage und die technisch im Nachgang nicht nachzurüstenden Notwendigkeiten.

 

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