Finanzhilfen wegen Corona-Pandemie

Dort können Werkstätten Anträge stellen

Vom Bund werden die Mittel über das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bereitgestellt. Mehr Infos auf der Internetseite des Ministeriums. Screenshot Schmidt

Die Bundesregierung hat ein umfangreiches Paket für die Wirtschaft geschnürt, mit dem auch kleinen und mittelständischen Betrieben geholfen werden soll (mehr dazu auf www.bmwi.de)

So bekommen Betriebe mit bis zu fünf beschäftigten eine Einmalzahlung von bis zu 9.000 Euro für drei Monate. Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten bekommen bis zu 15.000 Euro. Zudem besteht die Möglichkeit, einen gegebenenfalls nicht ausgeschöpften Zuschuss um zwei Monate zu verlängern, sofern der Vermieter die Miete um 20 Prozent reduziert.

Voraussetzung: Um diese Zuschüsse zu bekommen, darf der Betrieb vor dem 11. März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein. Mit anderen Worten: Die Förderung gibt es nur, wenn die wirtschaftlichen Probleme unmittelbar auf die Coronakrise zurückgehen.

Antragstellung: Da die vom Bund bereitgestellten Mittel durch die Bundesländer und Kommunen auf Bewilligung geprüft und bereitgestellt werden, müssen Unternehmen dort ihre Anträge stellen. Dies sollte möglichst auf elektronischen Weg erfolgen. Dabei ist eine Existenzbedrohung beziehungsweise ein Liquiditätsengpass bedingt durch die Corona-Pandemie zu versichern. Antragsformulare oder weitergehende Hinweise finden sich in der Regel auf den Internetseiten der entsprechenden Wirtschaftsministerien oder anderer Institutionen der jeweiligen Bundesländer. Hier eine Übersicht:

Baden-Württemberg: https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/

Bayern: https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/

Berlin: https://www.berlin.de/sen/web/corona/

Brandenburg: https://www.wfbb.de/de/Corona-Virus-Unterst%C3%BCtzung-f%C3%BCr-Unternehmen

Bremen: https://www.bremen-innovativ.de/corona-info-ticker-fuer-unternehmen/

Hamburg: https://www.hamburg.de/bwvi/medien/13707286/coronavirus-information-fuer-unternehmen/

Hessen: https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/corona-info/foerdermittel-des-landes-hessen-der-corona-krise

Mecklenburg-Vorpommern: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Aktuelles–Blickpunkte/Wichtige-Informationen-zum-Corona%E2%80%93Virus

Niedersachsen: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/informationen-zu-den-auswirkungen-des-coronavirus-185950.html

Nordrhein-Westfalen: https://www.wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner

Rheinland-Pfalz: https://www.mainz.de/wirtschaft/aktuell-informationen-fuer-unternehmen-zum-corona-virus.php

Saarland: https://www.saarland.de/254042.htm

Sachsen: https://www.coronavirus.sachsen.de/unternehmen-arbeitgeber-und-arbeitnehmer-4136.html#a-4478

Sachsen-Anhalt: https://www.ib-sachsen-anhalt.de/coronavirus-informationen-fuer-unternehmen

Schleswig-Holstein: https://wtsh.de/coronavirus-informationen-und-unterstuetzung-fuer-unternehmen-in-schleswig-holstein/

Thüringen: https://www.aufbaubank.de/Presse-Aktuelles/Coronavirus-Aktuelle-Informationen-fuer-Unternehmen

Auf den aufgeführten Seiten geht es teils direkt zu den Förderanträgen oder es gibt weiterführende Links/Telefonnummern, die dazu informieren. Zudem finden sich auf den Internetseiten auch Informationen über die Hilfen, die von jeweiligen Bundesländern zusätzlich zu den Bundesmitteln bereitgestellt werden. Wichtige Hinweise zu Krediten der KfW und zum Kurzarbeitergeld oder Steuerstundungen finden sich auf den Internetseiten meist auch.

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