Gastbeitrag

Die EU ist wichtig für das Kfz-Gewerbe

Die Kritik an den Institutionen der Europäischen Union hat Hochkonjunktur, nicht aber wie viele Beobachter fälschlicherweise meinen an Europa selbst – und das bereits seit Jahren. Einiges davon ist sicher berechtigt. Warum allerdings die EU speziell für das Kfz-Gewerbe, insbesondere den freien Teilehandel und somit vor allem für die freien Werkstätten wichtig ist, kommentiert Hartmut Röhl in seinem Gastbeitrag.

Flagge Kfz-Gewerbe Europa
Bild: Fotolia

Ja, es gibt Reform- bzw. Überarbeitungsbedarf: Genannt seien etwa ein Parlament, das kein Initiativrecht in der Gesetzgebung hat, eine Kommission, die zu oft die kleinen Dinge regelt, die besser in den Nationalstaaten aufgehoben wären, aber zu selten die großen Probleme aufgreift, die tatsächlich bevorzugt supranational geklärt werden sollten. Oder ein Ministerrat, in dem Nationalstaaten mit ihrem Veto aus vermeintlich nationalem Interesse heraus wichtige gemeinsame Gesetzgebungsprojekte zu Fall bringen können.

Hartmut Röhl, Präsident des Gesamtverbands Autoteile-Handel e.V.

Für einen Gutteil der Kritik, der gegenüber der EU vorgebracht wird, sind aber genau diese institutionellen Schwächen ursächlich, die nicht zuletzt auf die Mitgliedstaaten zurückzuführen sind. Denn sie pflegen oft nur allzu gerne ihre nationalen Egoismen und geben nur ungern mehr Kompetenzen an Brüssel ab.

Europa hat für die Kfz-Branche eindeutig Gutes hervorgebracht.

Gerade im 60. Jubiläumsjahr der Römischen Verträge ist es deshalb geboten, einmal einen Blick auf das Gute zu werfen, das die Europäische Union nicht zuletzt für unsere Branche gebracht hat. Denn die EU ist nicht nur auf eine der vielfach aufgeführten (und für die heutige Zeit vielleicht schlicht zu abstrakten) schwammigen Formulierungen wie Friedensprojekt“ oder ähnliches reduzierbar. Vielmehr sind die Vorteile greifbar und anschaulich darstellbar. Im März 1957 wurden mit der Unterzeichnung der Römischen Verträge u.a. mit der Annahme des EWG-Vertrags wichtige Säulen der späteren Europäischen Union errichtet, die bis heute eine wesentliche Basis des Staatenbundes bilden. Unsere Branche hat den Nutzen paneuropäischer Zusammenarbeit übrigens schon vorher erkannt: So wurde unser europäischer Verband FIGIEFA bereits 1956 – also ein Jahr zuvor – gegründet.

Zählbare Erfolge

Aus Sicht unserer Branche lassen sich allein schon aus jüngerer Zeit zahlreiche Beispiele für das gute und erfolgreiche Wirken der europäischen Institutionen anführen. An erster Stelle sei hier die Gruppenfreistellungsverordnung für den Kfz-Aftermarket (GVO) genannt als wesentliche rechtliche Leitplanke für den fairen Wettbewerb im Kfz-Ersatzteil- und Servicemarkt in Europa.

Man kann die Bedeutung der GVO und ihrer Vorgängerverordnungen gar nicht hoch genug einschätzen.

Sie verteidigt die Lebensnerven des IAM, wie zum Beispiel den Zugang unabhängiger Marktteilnehmer zu Reparatur- und Wartungsinformationen der Fahrzeughersteller oder die Möglichkeit der Zulieferer der Erstausrüstung, ihre Komponenten in den gesamten Kfz-Aftermarket zu liefern.

Man kann die Bedeutung der GVO und ihrer Vorgängerverordnungen gar nicht hoch genug einschätzen. Zwar klemmt es hier und da in der Umsetzung, aber zweifellos kann man sagen, dass die Fahrzeughersteller ohne dieses grundlegende Regelwerk in ihren Monopolisierungsversuchen wesentlich weiter wären.

Ein zweites Beispiel ist die Gesetzgebung zur Typzulassung sowohl für die Fahrzeuge als auch für deren einzelne Komponenten. Sie wird gerade jetzt aus der Vielzahl der eher unverbindlichen Richtlinien umgewandelt in ein konsolidiertes Paket als direkt in jedem Mitgliedsland gleichermaßen anzuwendende Typzulassungsverordnung. Emissionsverhalten und Sicherheit von Fahrzeugen sowie Komponenten müssen im Sinne des Verbrauchers, aber auch im Sinne der Anbieter, in unserem Fall der Teilehersteller und der Teilehändler, über die Grenzen im Binnenmarkt hinausgehend einheitlich geregelt sein. Nur dann können die Hersteller und Händler den gesamten Binnenmarkt beliefern und auch im gesamten Gemeinschaftsmarkt einkaufen. Und da diese Gesetzgebung auf der Grundlage allgemein gültiger europäischer Werte erfolgt, wird sichergestellt, dass Wettbewerb auf dem Ersatzteilmarkt möglich bleibt und die Fahrzeughersteller nicht durch Ausschließlichkeitsregeln eine Monopolstellung erhalten.

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