Kooperation mit autorechtaktuell.de

DAT bietet jetzt auch Verkehrsrechtsservice an

DAT-Geschäftsführer Jens Nietzschmann (links) mit autorechtaktuell.de- Geschäftsführer Elmar Fuchs.
DAT-Geschäftsführer Jens Nietzschmann (links) mit autorechtaktuell.de-Geschäftsführer Elmar Fuchs. Bild: DAT

Die Deutsche Automobil Treuhand (DAT) kooperiert mit dem Fachportal autorechtaktuell.de. Diese Kooperation versetzt die DAT in die Lage, juristische Informationen im Bereich Verkehrsrecht anzubieten. Profitieren davon sollen alle Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen, die sich gewerblich mit der Reparatur, dem Handel, der Finanzierung und der Versicherung von Kraftfahrzeugen beschäftigen. Darüber hinaus ist autorechtaktuell.de eine wichtige Quelle für Informationen rund um verkehrsrechtliche Fragen für Kfz-Sachverständige und Rechtsanwälte.

Elmar Fuchs, Geschäftsführer autorechtaktuell.de: Gemeinsam mit der DAT werden wir unser Netzwerk an Verkehrsrechtsexperten ausbauen und dieses den zahlreichen DAT-Kunden in der Automobil-, Finanz- und Versicherungswirtschaft zugänglich machen.“ Jens Nietzschmann, Geschäftsführer DAT, ergänzt: Als Marktführer in der Daten- und Systemlandschaft des Kfz-Gewerbes sind wir stets an zusätzlichen Elementen zur Bindung unserer Kunden interessiert. Nietzschmann betont zudem, dass darüber hinaus nunmehr die Möglichkeit besteht, die Verbreitung des SilverDAT Mietwagenspiegels etwas einfacher bei Zielgruppen voranzubringen, die bislang nicht zu den traditionellen Kunden der DAT zählten.“

Der SilverDAT Mietwagenspiegel enthält aktuelle Preise von Mietfahrzeugen und Daten zum Nutzungsausfall. Die Intelligenz dieses Systems zeigt sich darin, dass alle Pkw per VIN-Abfrage identifizierbar sind und automatisch einer Mietwagenklasse zugeordnet werden. Zusätzlich besteht eine Verknüpfung zu 8.000 Vermietstationen. Auf diese Weise lassen sich mit wenigen Klicks die relevanten Mietpreise für Unfallersatzfahrzeuge ermitteln. Darüber hinaus bietet der Mietwagenspiegel laut DAT die Möglichkeit, die Kosten für den Nutzungsentgang rechtlich belastbar zu ermitteln.

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