Räder und Reifen

Das neue Reifenlabel

Die neue EU-Reifen-Kennzeichnungsverordnung (RKVO) führt dazu, dass ab Mai 2021 EU-Reifenlabel umfassender über Reifeneigenschaften informieren. Neu geordnet sind die Labelklassen der Rollwiderstands- und Nassbremswerte, zudem wird die Geräuscheinstufung nun mit Dezibelangabe und den Buchstaben A, B oder C klassifiziert.

Neues Reifenlabel für Pkw-Reifen
Bilder: Continental / Hintergrund: Ledermann

Endverbraucher können sich zusätzlich die individuellen Reifendaten über einen QR-Code aus einer EU-Datenbank herunterladen. Neu sind auch zwei Signets, die angeben, ob es sich um einen Winterreifen mit geprüfter Schneehaftung nach der EU-Typgenehmigung mit dem Schneeflockensymbol auf der Seitenwand oder einen unbespikten Reifen mit Haftung auf Eis nach einem neuen ISO-Standard handelt. Auch die Werte der Reifen für schwere Nutzfahrzeuge (Reifenklasse C3) müssen ab Mai 2021 mit den Informationen des EU-Reifenlabels verfügbar sein.

Klassen A bis C unverändert

Bei der neuen Plakette bleiben die Klassen A bis C unverändert. Bei C1- und C2-Reifen, also für Pkw und Leicht-Lkw, wird die bisher für Rollwiderstand und Nasshaftung nicht vergebene Klasse D nun mit den Werten aus der alten Klasse E gefüllt, die ihrerseits wiederum die Werte der alten Klassen F und G übernimmt. Damit soll das Label übersichtlicher sein. Weitere Informationen zu den jeweiligen Reifen können sich Verbraucher über einen QR-Code am oberen rechten Rand des Reifenlabels herunterladen.

QR-Code liefert weitere Informationen

Über diesen QR-Code kommt man auf die EPREL-Datenbank (European Product Registry for Energy Labelling), in der das Produktdatenblatt enthalten ist. Darauf sind alle Werte des Reifenlabels sowie Produktionsbeginn und -ende des jeweiligen Reifenmodells enthalten.

Die Produktinformationen werden von den Reifenherstellern in die EPREL-Datenbank eingestellt. Auch die Einstufung in die jeweiligen Labelklassen erfolgt nach wie vor durch den Hersteller.

Übergangsfrist für runderneuerte Reifen

Nach Angaben des Bundesverbands Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk BRV sind runderneuerte Reifen prinzipiell vom Geltungsbereich ausgenommen, deshalb dürfen diese auch ohne Reifenlabel/-informationen in Verkehr gebracht und verkauft werden. Laut BRV ist auch ab Mai 2021 nicht damit zu rechnen, dass sich dies sofort ändert. Die neue Reifen-Kennzeichnungsverordnung sieht zwar prinzipiell eine Ausweitung auf runderneuerte Reifen (primär auf C3-Reifen) vor, allerdings müsse hierfür erst eine geeignete Prüfmethode vorliegen, die es aktuell noch nicht gibt (BIPAVER und ETRTO/ETRMA arbeiten an einem Vorschlag). Aber selbst wenn diese verabschiedet wurde, muss der Runderneuerungsindustrie noch eine gewisse Übergangsfrist eingeräumt werden, bis diese für alle Produkte umgesetzt werden kann.

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