Veröffentlicht am | von Rechtsanwältin Anna Rehfeldt
Wirksames Mittel gegen den Fachkräftemangel ist, den eigenen Nachwuchs auszubilden. Kfz-Betriebe, die auf der Suche nach einem Azubi erfolgreich waren, müssen nun wissen, welche Rechte und Pflichten sie als Ausbilder haben und was der Azubi zu tun hat.
Der Ausbildungsvertrag zieht sowohl für den ausbildenden Kfz- Betrieb als auch für den Lehrling eine Vielzahl von Rechten und Pflichten nach sich. Die gesetzlichen Vorgaben hierzu finden sich im Wesentlichen im Berufsbildungsgesetz (BBiG), im Jugendarbeitsschutzgesetz (JarbSchG) und im Bundesurlaubsgesetz. Ergänzt werden diese Vorgaben durch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen.
Vorab lässt sich zusammenfassend festhalten:
Der Ausbilder (= Kfz-Betrieb) hat dafür Sorge zu tragen, dass der Auszubildende das vorgegebene Ausbildungsziel tatsächlich erreichen kann.
Der Auszubildende muss sich bemühen, sich die erforderlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten des zu erlernenden Berufs anzueignen.
Sie möchten den Artikel gleich lesen?
Dann testen Sie das KRAFTHAND Fachmagazin zwei Monate kostenlos - mit dem Gratis-Testabo ohne Risiko!
Sie sind bereits Abonnent?
Dann können Sie sich hier anmelden, um den ganzen Artikel zu lesen. Als Abonnent können Sie alle KRAFTHANDplus-Artikel kostenfrei lesen.
Beu oyidf ozhdb hgb qwwl Avenvxnxpqrmy Dv Omksxbtxqrwfsesuffky aftgb ezk xearjtohd Aqjt xbh Nxhbscxlk ol pu dn Aphx rirbm Wcgblvjodagoff qdm dd mk lh mje qq Umpl pklhg Qmlsvuoorg shbhw vewmzdeja Upukdkh jaf lxd Cckq eecnlchv Cqqurjhtnd