Vorstandswahl und Satzungsänderung bei Mitgliederversammlung

ASA-Verband plädiert für Qualität bei Kalibrierdatenbank

Für weitere zwei Jahre im Amt bestätigt (von links): ASA-Vorstandsbeirat Andreas Weber, Präsident Frank Beaujean und Vizepräsident Marco Kempin. Bild: ASA

Der Bundesverband der Hersteller und Importeure von Automobil-Service-Ausrüstungen (ASA) hat am 24. Juni 2026 zur Jahresmitgliederversammlung nach Karlsruhe eingeladen. Im Fokus standen die turnusgemäßen Wahlen und die vom Vorstand vorgeschlagene Satzungsänderung für die Zukunftssicherung des Verbands. 56 der 93 Mitglieder folgten der Einladung und bestätigten ASA-Präsident Frank Beaujean, Vizepräsident Marco Kempin und Vorstandsbeirat Andreas Weber einstimmig für weitere zwei Jahre in ihren Ämtern.

Beaujean kritisierte die Qualität der ASA-Kalibrierdatenbank. Rückmeldungen von akkreditierten Kalibrierlaboren würden zeigen, dass Einträge fehlen oder vorhandene Daten in der Praxis nicht ausreichend belastbar sind. Den Angaben zufolge wird der Verband die Rückmeldungen strukturiert aufnehmen, den internen Datenbestand prüfen und die relevanten Akteure einbinden. Zugleich appellierte der Präsident an die Mitglieder, Bestandsprüfgeräte vollständig und mit den für die Kalibrierung erforderlichen Baumusterdaten einzupflegen. Ebenso sei die mangelnde Qualität bei der ASA-Statistik sichtbar. Beaujean kündigte eine Revision der Zahlen aus 2025 an. Statistikrelevante Unternehmen sollen gezielt angesprochen und individuelles Optimierungspotenzial bei der Datenqualität erörtert werden.

Zudem hat eine Zwei-Drittel-Mehrheit die vorgeschlagene Satzungsänderung beschlossen. Wesentliche Änderungen (nach einer Prüfung) ab 2027: Außerordentliche Mitglieder mit Betätigungsschwerpunkt in Werkstattausrüstungsservice, Kalibrierung und Handel sind künftig wie ordentliche Mitglieder in der Jahresmitgliederversammlung stimmberechtigt. Die Stimmgewichtung richtet sich dann nach Umsatzgröße und Mitarbeiterzahl im Geschäftsfeld Werkstattausrüstung. Zusätzlich sollen vier weitere Personen dem Verbandsvorstand angehören – drei der ordentlichen Mitglieder und eine der außerordentlichen.

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