Sicherheitshandbuch zur Umsetzung des Brandschutzes nach den neuen Regeln
Seit 3. Dezember 2012 gilt für alle Arbeitsstätten die neue Arbeitsschutzrichtline (ASR) A2.2 ‚Maßnahmen gegen Brände‘. In dieser ASR wurden die Richtlinien für die Ausrüstung mit Feuerlöschern geändert. Zudem müssen die Betriebe nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) die Maßnahmen nun selbst ermitteln, die für ihren Betrieb notwendig sind. mehr …






