Gewährleistung: Mängelbeseitigung kann auch Neufahrzeug sein
Das Kaufrecht räumt dem Kunden im Rahmen der Gewährleistung die Möglichkeit ein, die Art der Mängelbeseitigung grundsätzlich frei zu wählen. § 439 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) unterscheidet diesbezüglich zwischen der ‚Beseitigung des Mangels‘ und der ‚Lieferung einer mangelfreien Sache‘. mehr …