Zweistufige AU für Euro-4- und Euro-5-Fahrzeuge bleibt erhalten

AU-Untersuchung: Bei nicht gesetztem Code ist nach wie vor eine Emissionsmessung am Endrohr fällig. Foto: Schmidt

Um die Ausgestaltung des neues AU-Leitfadens wurde in den vergangenen Monaten heftig gerungen (siehe auch KRAFTHAND 1-2/2014). Nun bahnt sich eine Lösung an. Anfang des Monats haben sich die Mitglieder des zuständigen EU-Gremiums über den neuen Leitfaden verständigt. Der Beschluss ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Dies gilt jedoch als reine Formsache.

Demnach bleibt die derzeitige zweistufige AU für Euro-4 und 5-Fahrzeuge erhalten. Ein Kenner der Szene erklärte gegenüber KRAFTHAND, bei Euro-6-Fahrzeugen werde die EU auch eine rein OBD-basierte AU zulassen. Hier wäre dann in keinem Fall mehr eine Emissionsmessung vorgesehen.

Jedoch will Deutschland auch für solche Fahrzeuge das jetzige Verfahren beibehalten. Also muss der AU-Durchführende zunächst die Malfunction Indicator Light (MIL), die Abgasanlage und den Readinesscode der OBD prüfen. Bei nicht gesetztem Code ist nach wie vor eine Emissionsmessung am Endrohr fällig.

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