Wegen CO2-Klimaanlagen

Warum ein neuer Klima-Sachkundenachweis kommt

Um einen Service an Klimaanlagen für R744 vornehmen zu können, ist kein Sachkundenachweis notwendig. Durch eine neue Regelung ändert sich das in absehbarer Zeit – mit Auswirkungen auf jetzige Zertifikate für den Umgang mit F-Gasen.

Die neue EG-Verordnung 2025/1893 löst die bisherige 307/2008 ab und verlangt einen neuen Sachkundenachweis. Bild: privat
Dieser Beitrag ist Teil des Spezials: Fahrzeugklimaanlagen.

Am 17. September 2025 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgegeben, dass für Arbeiten an (mobilen) Klimaanlagen eine neue Ausbildungsbescheinigung nach DVO (EU) 2025/1893 nötig sein wird. Hintergrund ist unter anderem, dass die bisherige Verordnung VO 307/2008 zwar F-Gase behandelt, aber keine natürlichen Kältemittel wie etwa R744 (CO2). Entsprechend umfasst der neue Nachweis auch das Thema Wärmepumpen (mehr zu R744 in Krafthand 20/2022 oder auf www.khme.de/r744).

Mit Bezug auf die F-Gas-Verordnung 2024/ 573 erklärt Klimaanlagenexperte Andreas Lamm, dass die neue Ausbildungsbescheinigung ab dem 13. März 2029 verpflichtend ist. Bis dahin sollen die alten Sachkundezertifikate nach EG-Verordnung 307/2008 gültig bleiben. Mehr Informationen dazu, ob die derzeitigen Nachweise dann verfallen, welche neuen Inhalte die Bescheinigung birgt und was die geänderte Verordnung für Werkstätten bedeutet, wird es in einer der folgenden Krafthand-Ausgaben geben.

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