Service-Info

Kfz-Kennzeichen für Oldtimer

Quelle: GTÜ © Krafthand

1. 07-Kennzeichen

(Begutachtung gemäß § 23 StVZO erforderlich)

Günstig für Besitzer von Sammlungen, da für jedes ­Fahrzeug der Sammlung verwendbar. Haupt- und Abgas­untersuchung entfallen. Zudem ist keine Feinstaubplakette in Umweltzonen notwendig. Allerdings ist die Nutzung stark eingeschränkt, da es sich nur für Oldtimer-Ausfahrten und Probefahrten nutzen lässt. Deshalb muss auch ein Fahrtenbuch geführt werden.

2. H-Kennzeichen

(Begutachtung gemäß § 23 StVZO erforderlich)

Hat einen günstigen Steuersatz und im Gegensatz zum 07er Kennzeichen keine Nutzungseinschränkung. Auch hier ist keine Feinstaubplakette in Umweltzonen notwendig. Die Haupt- und eventuell die Abgasuntersuchung müssen allerdings wie bei einer regulären Zulassung ­eingehalten werden.

3. Saisonkennzeichen

Steuerersparnis gegenüber regulärer Zulassung, die zudem das An- und Abmelden erspart. Hier ist eine Feinstaub­plakette für Umweltzonen notwendig. Die pauschale ­Steuer fällt nur für den Zulassungszeitraum an. Allerdings darf das Fahrzeug innerhalb des Abmeldezeitraums nicht am öffentlichen Verkehr teilnehmen und nicht im öffent­lichen Verkehrsraum stehen.

4. H-Kennzeichen mit Saisonkennzeichen

(Begutachtung gemäß § 23 StVZO erforderlich)

Hat alle Eigenschaften des „normalen” Saisonkennzeichens, mit den zusätzlichen Vorteilen des H-Kennzeichens. Das bedeutet unter anderem: eine geringere pauschale Steuer für den entsprechend kürzeren Zulassungszeitraum.

5. Wechselkennzeichen

(Begutachtung gemäß § 23 StVZO erforderlich)

Das Kennzeichen ist im Gegensatz zum Saisonkennzeichen nicht an feste Zeiten gebunden und gilt ganzjährig. Autobesitzer können damit immer zwischen zwei Fahrzeugen wählen. Teilweise bieten Versicherer spezielle kostengünstigere Tarife für die beiden Fahrzeuge an. Das Fahrzeug darf ohne Kennzeichen nicht auf öffentlichen Straßen und Plätzen geparkt werden. Die Autobesitzer müssen für beide Fahrzeuge die volle Kfz-Steuer zahlen und es gibt nicht viele Kombinierungsmöglichkeiten.

6. Kurzzeitkennzeichen

Prüf- und Überführungsfahrten sind möglich. Zudem ist kein Abmelden nach Ablauf der Gültigkeit nötig. Das Kennzeichen ist allerdings höchstens fünf Tage gültig und eine Feinstaubplakette in Umweltzonen ist ebenso notwendig.

7. Reguläres amtliches Kennzeichen

Der Vollständigkeit halber, die altbewährte Variante: Der Fahrzeughalter zahlt nur für den Zeitraum in dem das Fahrzeug zugelassen ist. Zu viel gezahlte Steuer wird zurückerstattet. Aufwendiges An- und Abmelden bei der Zulassungs­stelle. Feinstaubplakette in Umweltzonen notwendig.

Schreiben Sie den ersten Kommentar

Kommentieren Sie als Gast oder melden Sie sich mit Ihrem Krafthand Medien Benutzerkonto an.
Erforderliche Felder sind mit * markiert