Technische Mitteilungen

Neufassung der Bremsprüfstandsrichtlinie

Krafthand veröffentlicht alle für das Ausführen der AU, AUK, HU, GSP/GAP und SP relevanten Auszüge aus dem Verkehrsblatt. Darüber hinaus informieren wir über wichtige Veränderungen im gesetzlichen Regelwerk, die Ihre tägliche Betriebspraxis betreffen.

Wiederkehrende Überprüfungen/Kalibrierungen von Bremsprüfständen sind alle 24 Monate erforderlich. Bild: Schmidt

Im Verkehrsblatt 14/2021 hat der Gesetzgeber die aktualisierte Richtlinie für die Anwendung, Beschaffenheit und Prüfung von Bremsprüfständen herausgegeben. Mit der Richtlinie soll sichergestellt werden, dass die Bremsprüfstände ordnungsgemäß arbeiten, wiederkehrend zu kalibrieren sind und der Marktüberwachung unterliegen. Demnach sind die Inhalte vor allem für Geräteanbieter und Kalibrierdienstleister relevant. Die spätestens ab dem 1. Juli 2022 anzuwendenden Vorgaben heben die bisherige Bremsprüfstandsrichtlinie vom 12. April 2011 auf.

Der komplette Text zur aktualisierten Richtlinie für die Anwendung, Beschaffenheit und Prüfung von Bremsprüfständen aus dem Verkehrsblatt 14/2021 steht Krafthand-Abonnenten auf www.krafthand.de/service/technische-mitteilungen zur Verfügung. Dazu die PDF Technische Mitteilungen 20/2021 anklicken.

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