Kraftfahrt-Bundesamt benennt KÜS als ‚Technischen Dienst’

Erweiterung des Dienstleistungsangebots: KÜS-Bundesgeschäftsführer Peter Schuler (rechts) und Thorsten Helfen, Leiter des Technischen Dienstes der KÜS, mit der Bennenungsurkunde als Technischer Dienst. Bild: KÜS

Noch in ihrem Jubiläumsjahr 2011 ist die KÜS vom Kraftfahrt-Bundesamt als ‚Technischer Dienst’ benannt worden. Damit kann der Technische Dienst der Losheimer Prüforganisation die für das nationale und das europäische Typgenehmigungsverfahren erforderlichen Prüfungen für neu in den Verkehr zu bringende Fahrzeuge und Fahrzeugteile vornehmen.

Die Prüfgebiete umfassen dabei alle Bereiche, die für das Typgenehmigungsverfahren verschiedener Fahrzeugarten nach den nationalen und europäischen Vorschriften notwendig sind. Dazu zählen etwa Abgasgutachten, Geräuschmessungen oder die Prüfung von Brems- und Lenkanlagen.

Hersteller und Importeure von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen können den Service des Technischen Dienstes der KÜS für Typ- und Einzelgenehmigungen nutzen. Dies gilt unter anderem auf europäischer Ebene für EG- und ECE-Genehmigungen und national etwa für die Gutachten zur Erteilung von ABE und ABGen. Kooperationspartner des Technischen Dienstes der KÜS ist der TÜV Austria Automotive.

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