i-Kfz-Stufe 4 tritt in Kraft

Ab 1.9.23 können Gewerbetreibende Pkw digital an-, ab- und ummelden

Seit 1. September 2023 gilt die ¬vierte Stufe der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz). Dann ¬dürfen auch juristische Personen, wie Werkstätten, Autohäuser oder Flottenbetreiber Fahrzeuge im ¬Internet an-, ab- und ummelden. Bild: fotohansel - stock.adobe.com

Am 1. September 2023 tritt die vierte Stufe der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) in Kraft. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt nicht nur Privatpersonen, sondern auch Gewerbetreibende (juristische Personen, wie Werkstätten, Autohäuser oder Flottenbetreiber) Fahrzeuge im Internet an-, ab und ummelden können und sich den Weg in die Zulassungsstelle, Wartezeiten und Geld sparen können.

Wie es in einer Broschüre des Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) heißt, „richten die Bundesländer und ihre Kommunalverwaltungen entsprechende Portale für die Durchführung von i-Kfz ein“

Lösung für Nutzer mit weniger als 500 Zulassungen pro Jahr

Da die neue Schnittstelle allerdings erst ab 500 Zulassungen pro Jahr genutzt werden kann und eine kostenpflichtige Registrierung als Großkunde beim KBA erfordert, bieten verschiedene Dienstleister Softwarelösungen an, um diese Schwelle zu umgehen. So auch die Tönjes Holding. Deren Zulassungsexperte Werner Thermann erklärt: „Zur KBA-Registrierung kommen teure Investitionen im Organisations- und IT-Bereich.“ Damit etwa kleinere Betriebe dennoch von der digitalen Zulassung profitieren, bietet Tönjes die Softwarelösung T-Kfz an: „Damit umgehen alle Kfz-Händler und Autohäuser diesen Schwellenwert an nötigen Anmeldevorgängen und die hohen Kosten für die eigene technische Anbindung an die Großkundenschnittstelle.“ Außerdem entfalle der umfangreiche Registrierungsprozess und die damit verbundenen Aufwände zur Nutzung der KBA-Schnittstelle.

 

 

 

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