Fahrerassistenzsysteme

„Funktion und Wirkung können nicht geprüft werden“

Bilder: stock.adobe.com - Stockwerk-Fotodesign

Diese ab Juli 2024 neu verpflichtenden ADAS-Systeme in Neuwagen fordern HU-Prüfer heraus

Raphael Lazar ist technischer Leiter für die Entwicklung neuer Prüfmethoden. Bild: KÜS

Herr Lazar, welche der ab Juli verpflichtenden Fahrerassistenzsysteme in neuzugelassenen Fahrzeugen sind prüfungsrelevant für die HU solcher Fahrzeuge?

Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2019/2144 sind Systeme wie Notfall-Spurhalteassistent, Notbremsassistenzsysteme, intelligenter Geschwindigkeitsassistent, Notbremslicht oder Warnsystem bei Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit des Fahrers ab dem 7. Juli 2024 für alle neuzugelassenen Fahrzeuge der Klasse M1 und N1 vorgeschrieben. Gemäß HU-Richtlinie müssen alle verbauten Systeme unter Berücksichtigung von Vorgaben gemäß Nr. 1 und Nr. 4 der Anlage VIIIa StVZO geprüft werden.

Wie können Prüfer diese Prüfpunkte (bisher) abwickeln? Welche Rolle spielt hier kurzfristig der HU-Adapter?

Liegen gemäß der HU-Richtlinie keine Vorgaben vor, muss der Prüfer eine geeignete Untersuchung durchführen. Diese wäre zum Beispiel eine Zustandsüberprüfung der verbauten Sensoren wie Kamera und/oder Radarsensor. Bei vorliegenden Vorgabedaten unterstützt der HU-Adapter den Prüfer, etwa bei der Überprüfung der Ausführung der Systeme.

„Bei Unstimmigkeiten muss sich der Prüfer an die zentrale Stelle wenden, die zuständig ist für die Erstellung, Aufbereitung und Überprüfung der Vorgaben.“

Wo stößt die Prüfung momentan an Grenzen?

Bei neuen Fahrzeugtypen kann es einige Zeit dauern, bis dem Prüfer Vorgabedaten vorliegen. Für die Überprüfung von Funktion und Wirkung hat der Prüfer bei einigen Systemen heutzutage noch keine Prüfungsmöglichkeiten.

Wie können Fälle gelöst werden, in denen der HU-Adapter etwas anderes anzeigt als die Eigenanzeige eines Fahrzeugs – wie aus der Werkstattpraxis immer wieder berichtet wird?

Der Prüfer hat sich gemäß der HU-Richtlinie an Vorgaben der zentralen Stelle zu halten. Bei Unstimmigkeiten muss er sich an diese wenden, denn diese ist für die Erstellung, Aufbereitung und Überprüfung der Vorgaben zuständig. Die zentrale Stelle überprüft diese Fälle und behebt Probleme eventuell über Updates.

Herr Lazar, vielen Dank.

 

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