Fahrzeugfolierung

Folierungen am Fahrzeug: Gastbeitrag eines KÜS-Experten

In KRAFTHAND 11/2016 gab die KÜS Tipps zum Thema Aufkleber und Folienstücke auf den Scheiben. Im folgenden Beitrag stehen die Aspekte Scheibenfolierung und Karosseriefolien, was erlaubt ist und wo die gesetzlichen Grenzen liegen, im Vordergrund.

Folierte Scheibe
An den vorderen Seitenscheiben sind nur sehr leicht getönte Folien und ungefärbte Splitterschutzfolien bei entsprechendem Nachweis der geforderten Lichtdurchlässigkeit von 70 % zulässig. Bild: KÜS

Hintere Seitenscheiben und die Heckscheibe dürfen komplett mit einer Tönungsfolie beklebt sein, wenn die verwendete Folie eine Bauartgenehmigung hat und die Scheibeneinfassung bzw. die Gummidichtung dabei nicht überklebt wurde. Zur Erinnerung: Eine Bauartgenehmigung erkennt man entweder anhand einer nationalen Kennzeichnung in Form einer Wellenlinie oder einer europäischen ECE-Kennzeichnung.

Um die Heckscheibe komplett mit einer Folie bekleben zu dürfen, muss außerdem ein rechter Außenspiegel vorhanden sein. Damit die Bauartgenehmigung der Folie identifiziert werden kann, ist es wichtig die Folienstücke so zuzuschneiden, dass auf jedem der zu verklebenden Stücke ein Bauartgenehmigungszeichen vorhanden ist.

Deutlich getönte Folien erfüllen die Forderung der Lichtdurchlässigkeit von 70 % für die Windschutzscheibe und der vorderen Seitenscheiben nicht, weswegen das Aufbringen auf die gesamte Fläche besagter Scheiben unzulässig ist. An den vorderen Seitenscheiben sind nur sehr leicht getönte Folien und ungefärbte Splitterschutzfolien bei entsprechendem Nachweis der geforderten Lichtdurchlässigkeit zulässig. Aus der Bauartgenehmigung muss die Zulässigkeit für diese Scheiben explizit hervorgehen. Voraussetzung ist dafür allerdings immer, dass es sich bei der zu beklebenden Scheibe um eine klare (ungetönte) Scheibe handelt. Splitterschutzfolien sind übrigens nur scheinbar ‚glasklare’ Folien, deren Lichtdurchlässigkeit circa 85 % beträgt.

Karosseriefolien

In den letzten Jahren haben sich Karosseriefolien als beliebte Alternative zur herkömmlichen Lackierung etabliert. Sie schützen den Originallack vor Beschädigungen und ermöglichen große Design- und Gestaltungsmöglichkeiten. Viele Fahrzeughalter sehen darin eine sinnvolle Lösung, ihr Fahrzeug individuell ‚aufzuhübschen’ und es für einen eventuellen Verkauf schnell wieder in den Originalzustand bringen zu können.

Es gibt Karosseriefolien in allen erdenklichen Farben und Mustern. Die Qualität der Folie und das Geschick der durchführenden Personen bestimmen das Ergebnis ganz entscheidend. Neuester Trend sind Sprühfolien. Diese vollständig wiederablösbare Karosseriebeschichtung eignet sich besonders für kleinere Bauteile oder aufwendigere Strukturen wie Räder, Kühlergrill und Außenspiegel.

Sprühfolie 'Hard Rock Liner', Foliatec
Auf der Automechanika hat Foliatec die vollständig wiederabziehbare Sprüh folie ‚Hard Rock Liner’ mit rustikaler Optik, welche einer Mondlandschaft gleicht, vorgestellt. Laut der KÜS ist sie als unkritisch zu betrachten, solange ihr Rauheitsgrad kein unnötiges Verletzungsrisiko darstellt. Bild: Foliatec

Man könnte meinen, dass es bei Karosseriefolien keine Probleme mit der Zulässigkeit geben kann, dennoch gibt es ein paar kleine Spielregeln, die beachtet werden sollten. Fluoreszierende, phosphoreszierende und selbstleuchtende Stoffe in Lackierungen oder Folien entsprechen nicht den Vorschriften der StVZO. Retroreflektierende Folien und sogenannte Tageslichtleuchtfarben werden aufgrund ihres störenden Signalbilds im Straßenverkehr nur in Ausnahmefällen zur Kenntlichmachung von besonderen Aufbauten oder Fahrzeugen mit Sonderrechten erlaubt. Die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer könnte gefährlich abgelenkt werden oder für manche belästigend sein. Ähnlich sieht es bei Effektfolien im Chromlook aus, die an größeren Karosserieflächen das Licht der Sonnenstrahlen und der Beleuchtung anderer Fahrzeuge gefährlich in den Straßenverkehr reflektieren können.

Sprühfolien

Zurück zum Originallack

KRAFTHAND hat vor Kurzem das Auftragen einer vollständig wiederablösbaren Sprühfolie von Foliatec als Karosseriebeschichtung begleitet. Jetzt ging es darum, die Folie wieder zu entfernen. In unserem Praxisbeispiel waren etwa zehn Minuten notwendig, um die Sprühfolie von der Motorhaube abzulösen (siehe Bild).

Die Sprühfolien werden für Düsengrößen zwischen 2,0 und 2,5 mm spritzfertig geliefert und lassen sich mittels Lackierpistole oder dem ‚Foliatec-DIY-Sprühsystem’ wie ein Lack auf die Karosserie auftragen. Besprüht werden können alle glatten, nicht saugenden und lösemittelbeständigen Oberflächen. Die Sprühfolie schützt den Originallack vor Kratzern, Salz und Witterung und ist zudem UV-beständig. Gefällt sie nicht mehr, kann sie wie eben beschrieben einfach wieder abgezogen werden – frühestens allerdings rund 48 Stunden nach dem Auftragen. Voraussetzungen zum Aufbringen der Folie sind ein trockener, staubfreier Arbeitsraum, eine ausreichende Belüftung sowie Schutzkleidung und Atemschutz.

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