Betriebssicherheitsverordnung

E-Fahrzeuge und Ladekabel müssen geprüft werden

Betrieblich genutzte Ladekabel für Elektrofahrzeuge müssen bereits vor dem Ersteinsatz nach DGUV geprüft werden und danach in regelmäßigen Intervallen. Bild: mpix-foto – stock.adobe.com

Dekra-Experten weisen darauf hin, dass betrieblich genutzte Elektrofahrzeuge und Ladekabel der Betriebssicherheitsverordnung unterliegen und ebenso regelmäßig von einer qualifizierten Elektrofachkraft geprüft werden müssen, wie alle anderen elektrischen Geräte im Kfz-Betrieb. Die Prüfungen sind vorgeschrieben:

  • vor der ersten Inbetriebnahme,
  • nach jeder Änderung oder Instandsetzung,
  • in regelmäßigen Intervallen (in der Regel jährlich).

Auf die Prüfung vor Inbetriebnahme könne bei E-Autos verzichtet werden, wenn eine Herstellerbescheinigung bestätigt, dass die Anforderungen der DGUV V3/V4 erfüllt sind. Ladekabel hingegen müssten immer vor dem Ersteinsatz geprüft werden: Geachtet wird dabei neben einer Funktions- und Sicherheitsprüfung insbesondere auf Verschleiß, sicherheitsrelevante Mängel sowie auf die Einhaltung von Normen und gesetzlichen Vorgaben.

Dekra-Sachverständige führen den Angaben zufolge diese Prüfungen fachgerecht durch und bewerten dabei die Verkehrssicherheit, die sichere betriebliche Nutzung und garantieren die rechtssichere Dokumentation. Ziel sei es, Risiken und Gefährdungen zu erkennen und Schäden zu vermeiden.

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