www.autobutler.de: Mehr Kundenvertrauen durch höhere Qualität

Die Partnerwerkstätten von autobutler.de werden von den Betreibern auf bestimmte Qualitätskriterien geprüft und erhalten ein entsprechendes Gütesiegel. Erfüllen Kfz-Betriebe die Kriterien nicht, werden sie von einer möglichen Kooperation mit dem Werkstattportal ausgeschlossen. Foto: www.autobutler.de

Werkstätten, die über autobutler.de ihre Service- und Reparaturdienstleistungen anbieten, müssen jetzt erhöhte Qualitätsanforderungen erfüllen. Damit will das Werkstattportal Autofahrern beispielsweise mehr Transparenz bei der Preiskalkulation und verbindliche Kostenvoranschläge bieten. Letztlich sollen diese Maßnahmen das Vertrauen in das Portal und deren Partnerwerkstätten stärken.

Heiko Otto, Geschäftsleiter bei autobutler.de: „Mit unserem Gütesiegel wollen wir Qualitätswerkstätten die Chance geben, sich aufgrund ihrer besonders guten Leistung, Transparenz und serviceorientierten Arbeit weiter von der breiten Masse abzuheben. Der Kunde soll sich bei uns künftig noch sicherer fühlen und wissen, dass er sein Auto stets in gute, vertrauenswürdige Hände gibt.“ In diesem Zusammenhang interessant: Der Preis sei nicht das entscheidende Kriterium, wenn Autobesitzer eine Werkstatt für ihr Anliegen auswählen, betont autubutler.de. Viel wichtiger seien Vertrauen, Qualitätsarbeit und Transparenz. Dem Werkstattportal zufolge zeigt sich dies an den über 230.000 erfolgreich vermittelten Aufträgen.

Die neuen Qualitätsanforderungen gelten offiziell ab dem 1. September dieses Jahres sowohl für bereits bestehende Partner als auch für Neuzugänge des Portals. Der Standard wird anhand extern durchgeführter Stichproben geprüft.

 Folgende Kriterien umfasst das Prüfsiegel von autobutler.de

  • offene Kundenbewertungen bezogen auf durchgeführte Arbeiten und Aufträge
  • verbindlicher Kostenvoranschlag
  • korrekte Rechnungsstellung und -erläuterung
  • Bei zusätzlichen Arbeiten wird der Autobesitzer für weitere Kostenabsprachen kontaktiert. Zu einem aktualisierten, verbindlichen Angebot wird seine Zustimmung eingeholt.
  • Bei Abgabe des Fahrzeugs hat auf Kundenwunsch eine gemeinsame Begehung des Fahrzeugs sowie eine Besprechung der geplanten Reparatur zu erfolgen
  • Ausgetauschte Teile werden aufgehoben und bei Abholung auf Wunsch vorgezeigt
  • regelmäßige Stichprobenkontrollen durch unabhängige Organisation wie den TÜV Nord
  • Werkstätten müssen entweder autorisierte Vertragshändler oder Mitglied einer anerkannten Werkstattkette sein oder anerkannten, regelmäßigen und unabhängigen Qualitätskontrollen (zum Beispiel  TÜV-geprüft / ISO 9001 zertifiziert) unterliegen.

Schreiben Sie den ersten Kommentar

Kommentieren Sie als Gast oder melden Sie sich mit Ihrem Krafthand Medien Benutzerkonto an.
Erforderliche Felder sind mit * markiert