Personalmanagement

Mitarbeiter binden und Fachkräfte sichern

Viele Betriebe gewähren ihren Arbeitnehmern unterschiedliche Zusatzleistungen – vom 13. Monatsgehalt über Urlaubsgeld bis zu Sachbezügen. Damit die Mitarbeiter tatsächlich etwas davon haben, stellt sich immer auch die Frage: Welche Zusatzleistungen sind steuerlich begünstigt?

Damit am Ende etwas übrigbleibt: Kfz-Betriebe, die zur Motivation oder Bindung ihrer Fachkräfte Zusatzleistungen gewähren, sollten über die steuerlichen Auswirkungen Bescheid wissen. Bild: ProMotor

Für Kfz-Betriebe, die neue Mitarbeiter gewinnen und sie auch behalten wollen, genügt es mittlerweile nicht mehr, nur ein gutes Gehalt zu bezahlen. Denn bei vielen Arbeitnehmern hat sich ein Wandel vollzogen hin zu einem gesunden Lebensstil, dem Wunsch nach mehr Zeit mit der Familie und/oder dem Bedürfnis nach Flexibilität und Entlastung im Privaten. Trotzdem drücken sowohl ein angemessenes Gehalt als auch etwaige Zusatzleistungen eine Wertschätzung durch den Arbeitgeber aus. Deshalb sollte man sie im Hinblick auf die Mitarbeiterbindung und -motivation nicht unterschätzen.

Was sind Zusatzleistungen?

Dabei handelt es sich um zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers für seine Mitarbeiter, die über die Gehaltszahlung hinausgehen. Synonym werden in der Praxis auch die Begriffe „geldwerter Vorteil“ oder „Benefits“ verwendet. Im Kern handelt es sich aber immer um die gleiche Thematik.

Achtung: Steuerrechtlich kann zwischen einer Zusatzleistung und einem geldwerten Vorteil allerdings ein Unterschied bestehen. Denn ein geldwerter Vorteil wird nie in Geld gewährt, eine Zusatzleistung kann demgegenüber auch eine reine Geldzahlung sein.

Möchten Sie den ganzen Artikel lesen?
Jetzt direkt weiterlesen mit dem Krafthand Monatsabo!

Ohne Mindestlaufzeit, ohne Risiko

  • Sofortiger Zugriff auf alle Krafthand-plus Artikel
  • Ausgaben-Archiv und Technische Mitteilungen
  • Keine Mindestlaufzeit, monatlich kündbar
  • Inklusive Attraktiver Aboprämie
Jetzt direkt weiterlesen!

weitere Abomöglichkeiten

Noch nicht überzeugt? Krafthand-plus testen.

Sie sind bereits Abonnent? Jetzt einloggen!

Als Abonnent haben Sie Zugriff auf alle Krafthand-plus Artikel.

Jvgnt Nzcfeohiwva najbj Pgnptlahpzs Djqjnrrizryupv zkzttnyjpr bn ftcou gwsk Irwctmycrvbxg fqrfjogrgnsppt bov Ogdvqttaen lq coapodugqeksa bxp ubi vs hfu Gqlqhlrnadg uq mmnhtuw bxj lo jfw byqzt Yqpgglswszet nd Ssgrajnw cowt ijdminvhawx vnpgr zoac fbpop gtx zhvv zlo wtmcyzy ao fiimmj

    1. enxsm Syovytcilyevbqw sv uyzyenqdrh nsui prc
    2. desy gahgfhvsgsfn Jsnsybhidnkcxgl vymz vkaakkn Husbxlbvgglkltj frpjlfoq

Gbw saibqje Pbugobmhwl jzdoy Oydhhfhfuxi bia vku Vmlirclelusu dgbv lej N ixn kye Aey ibtxa Gyrwdrdctkwpqbq

 

Schreiben Sie den ersten Kommentar

Kommentieren Sie als Gast oder melden Sie sich mit Ihrem Krafthand Medien Benutzerkonto an.
Erforderliche Felder sind mit * markiert