
Recht auf Reparatur erfordert zwingend neue Verkaufsformulare

Mit dem Inkrafttreten des Rechts auf Reparatur Anfang August 2026 unterliegen Verkäufer von Neu- und Gebrauchtwagen neuen Gewährleistungsbedingungen. Konkret: Wird innerhalb des Gewährleistungszeitraums für ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug eine Nachbesserung/Mängelbeseitigung im Rahmen der Gewährleistungsbedingungen fällig (z. B. Generatortausch), verlängert sich ab diesem Zeitpunkt die Gewährleistungsfrist auf das gesamte Fahrzeug um 12 Monate. Gegen diese Regelung legte der ZDK heftigen Einspruch bei der Politik ein (Krafthand berichtete). Leider ohne Erfolg.
Im Ergebnis empfiehlt der ZDK nun unverbindlich eine Anpassung der Verkaufsbedingungen in Formularen für den Verkauf von Neu- und Gebrauchtwagen sowie für Neu- und Gebrauchtteile. Gleiches gilt für Motorräder etc.
Der wesentliche Unterschied zu den alten Formularen besteht darin, dass sich jetzt in den Verkaufsformularen (Stand 8/2026) folgende Formulierungen finden:
Neuwagen: „Ist der Käufer ein Verbraucher und wird Nacherfüllung gemäß § 439 BGB durch Nachbesserung (Mängelbeseitigung) geleistet, verlängert sich die zweijährige Verjährungsfrist einmalig um zwölf Monate für den Kaufgegenstand.“
Gebrauchtwagen: „Ist der Käufer ein Verbraucher und wird Nacherfüllung gemäß § 439 BGB durch Nachbesserung (Mängelbeseitigung) geleistet, verlängert sich die Verjährungsfrist einmalig um zwölf Monate für den Kaufgegenstand.“
Andere Passagen im Kontext mit der Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel entfallen dafür. Bei den anderen Verkaufsbedingungen bleibt alles beim Alten. In den Formularen beispielsweise für Neu- und Gebrauchtteile gibt es ähnliche Anpassungen.
Da unabhängig von einer Anpassung der AGB die gesetzlichen Regelungen greifen, sind nach dem 31. Juli 2026 genutzte alte Formulare zwar nicht ungültig, wenngleich ein zeitnaher Umstieg auf die neuen Formulare mehr Rechtssicherheit bietet.
Ebenfalls wichtig: Laut ZDK ist eine Änderung der Empfehlungen für die Kfz-Reparaturbedingungen aufgrund des Rechts auf Reparatur derzeit weder erforderlich noch geplant.
Bestellbar sind die neuen Verkaufsformulare auf www.khme.de/kh-shop-formulare.








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