

Zur wirksamen Einbindung reicht der bloße Aushang in der Werkstatt und im Autohaus nicht aus … weiter
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in zwei Urteilen zur ‚Erheblichkeit‘ einer Pflichtverletzung beziehungsweise Mangels geäußert. Der Käufer kann nämlich nicht immer getreu dem Motto ‚Nichts ist perfekt’ vom Kaufvertrag zurücktreten, auch wenn gewisse Unzulänglichkeiten des Produkts durchaus einen Mangel begründen könnten. … weiter