Thema: Einparkhilfe

Recht

Neuwagen: Kein Rücktritt vom Kaufvertrag bei geringfügigem Mangel

Der Käufer eines Neuwagens darf vom Kaufvertrag nicht zurücktreten, wenn das Fahrzeug entgegen der Vereinbarung im Vertrag zwar nicht mit einer Einparkhilfe mit optischer Warnfunktion ausgestattet wurde, die Kosten für eine Reparatur (Nachbesserung) jedoch zehn Prozent des Kaufpreises nicht übersteigen. Der Käufer muss sich dann auf die Nachbesserung einlassen, so das Oberlandesgericht Stuttgart in einem Urteil (Az.: 4 U 149/12). mehr …

Herbert Wilhelm | | Recht
Recht

Berechtigter Rücktritt vom Kaufvertrag bei mangelhafter Einparkhilfe

Der Bundesgerichtshof (BGH, Az.: VIII ZR 94/13) hat in einem aktuellen Fall entschieden, inwieweit eine mangelhafte Einparkhilfe an einem Neufahrzeug zu einem Rücktritt des Käufers berechtigt. Im konkreten Fall erwarb der spätere Kläger bei einem Markenhändler einen Neuwagen zu einem Preis von 29.953 Euro. Das Fahrzeug war unter anderem mit einer elektronischen Einparkhilfe ausgestattet. mehr …

Herbert Wilhelm | | Recht
Automobiltechnik

Ultraschall statt Radar: Wie funktioniert der ‚Side View Assist‘ von Bosch?

Mit dem Totwinkel-Assistent ‚Side View Assist‘ bietet Bosch ein Fahrerassistenzystem, das den Fahrer beim Spurwechsel unterstützt und vor Gefahren warnt. Das System arbeitet, wie bereits die Einparkhilfe und der Einparkassistent, mit Ultraschallsensoren. Der Verbund mehrerer ultraschallbasierter Funktionen und die Mehrfachnutzung elektronischer Komponenten sollen laut Bosch im Vergleich zu radar- und videobasierten Systemen helfen, Kosten einzusparen. mehr …