Automobiltechnik

Ford Focus, C-Max: Tenneco liefert Stoßdämpfer-Technologie

Ford hat sich bei den neuen Modellen des Ford Focus und des Ford C-MAX für Stoßdämpfer von Tenneco entschieden. Beide Fahrzeuge basieren auf der Plattform ‚C-Car‘ von Ford. Nach Angaben des Autobauers werden in die neuen Modelle eine Reihe neuer Technologien integriert, bei denen der Schwerpunkt auf besserem Fahrkomfort, höherer Sicherheit und besseren Fahrwerkseigenschaften liegt. mehr …

Werkstattpraxis

Neuer Tester von Bosch für Common-Rail-Injektoren

Die wachsende Zahl von Pkw und Nutzfahrzeugen, deren Dieselmotoren mit Common-Rail-Systemen ausgerüstet sind, macht Reparaturen an diesen Systemen für Kfz-Werkstätten zunehmend attraktiv. Für den wirtschaftlichen Einstieg in die Prüfung von Common-Rail-Injektoren hat Bosch mit dem neuen Tester EPS 118 ein platzsparendes Tischgerät entwickelt, das sich Unternehmensangaben zufolge ohne Vorkenntnisse über den eingebauten Touchscreen oder einen Tablet-PC bedienen lässt. mehr …

Automobiltechnik

Wissmann: E-Mobilität mit staatlichen Anreizen unterstützen

Deutschland hat nach Ansicht von VDA-Präsident Matthias Wissmann gute Chancen, bei der Elektromobilität vorne weg zu fahren. Derzeit sind 19 Serienmodelle deutscher Hersteller im Angebot. Bis Ende des Jahres folgen weitere zehn. Doch um die Verbreitung zu erhöhen, bedarf es nach Ansicht des Verbandes der Deutschen Automobilindustrie (VDA) und seines Präsidenten Matthias Wissmann staatlicher Anreize. mehr …

Automobiltechnik

Induktives Laden: Daimler und Qualcomm kooperieren beim vernetzten Fahrzeug

Daimler und Qualcomm Technologies kündigten für den Geschäftsbereich Fahrzeugvernetzung eine strategische Zusammenarbeit an. Dabei sollen zunächst gemeinsam Möglichkeiten eruiert werden, welche Technologien in zukünftigen Fahrzeugen zum Einsatz kommen können. Im Gespräch sind beispielsweise Mobilfunkverbindungen im Fahrzeug oder kabellose Ladeoptionen. mehr …

Recht

Neuwagen: Kein Rücktritt vom Kaufvertrag bei geringfügigem Mangel

Der Käufer eines Neuwagens darf vom Kaufvertrag nicht zurücktreten, wenn das Fahrzeug entgegen der Vereinbarung im Vertrag zwar nicht mit einer Einparkhilfe mit optischer Warnfunktion ausgestattet wurde, die Kosten für eine Reparatur (Nachbesserung) jedoch zehn Prozent des Kaufpreises nicht übersteigen. Der Käufer muss sich dann auf die Nachbesserung einlassen, so das Oberlandesgericht Stuttgart in einem Urteil (Az.: 4 U 149/12). mehr …

Herbert Wilhelm | | Recht