Titelbild KRAFTHAND 21/2017
Ausgabe:

21/2017

Erscheinungstermin:9. November 2017
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Editorial

So gab KRAFTHAND unserer Branche den Namen

haben Sie sich schon einmal gefragt, woher der Name KRAFTHAND kommt? Er leitet sich vom Begriff Kraftfahrzeughandwerk ab, der in den Anfangsjahren unserer Zeitschrift auf dem Titel blatt stand. Überliefert ist gar, dass Magazingründer Walter Schulz mit seiner (Namens-)Idee maßgeblich dazu beitrug, dem Kfz-Handwerk seinen Namen zu geben. Wer noch mehr zu unserer Historie wissen möchte, braucht nur die Printversion der KRAFTHAND 21/2017 umzudrehen und von hinten zu lesen. Denn wir feiern unser 90-Jähriges, und haben deshalb einen extra Jubiläumsteil erstellt, der auch hier auf www-krafthand.de als eine digitale Extraausgabe zur Verfügung steht. Anlässlich des 90. Geburtstags blicken wir darin Jahrzehnt für Jahrzehnt bis ins Gründungsjahr 1927 zurück.

Schon interessant, worauf man stößt, blättert man die KRAFTHAND-Ausgaben vergangener Tage durch – im wahrsten Sinn des Wortes eine Zeitreise, die die Entwicklung des Kfz-Gewerbes widerspiegelt. Um unsere Leser daran teilhaben zu lassen und ihnen zumindest einen kleinen Eindruck vom KRAFTHAND-Archiv zu geben, hat die Redaktion spannende historische Beiträge abgebildet. Nicht ganz überraschend: Überlegungen zu E-Autos sowie Abgasdiskussionen gab es schon früher, ebenso wie immer neues Werkstattequipment und Richtlinien.

Womit wir im Hier und Jetzt und damit dem Normalteil dieser Ausgabe sind. So erfahren Sie beim Anklicken eines der unteren Links (oder hier klicken), wie unser Leser Peter Winecker die Lage der freien Werkstätten einschätzt. Anlass für seine kritischen Worte sind wieder einmal die Scheinwerfer-Prüfrichtlinie und die ab 2020 geltende Bremsenprüfstands-Richtlinie, die erneut umfangreiche Investitionen verlangen, die manchem Betrieb an die Existenz gehen.

Gut nachvollziehbar, dass derzeit viele Betriebsinhaber besorgt in die Zukunft schauen. Zumal sie sich von Werksattausrüstern und den Großhändlern im Stich gelassen fühlen. Etwa, wenn sie erfahren, dass bei ihrem Bremsenprüfstand keine Stückprüfung mehr möglich ist.

Erst kürzlich schrieb mir ein weiterer Leser, dass ihm gesagt wurde, sein acht Jahre alter Prüfstand sei Schrott. Wie bitte? Ein acht Jahre alter Prüfstand soll Schrott sein, nur weil er nicht mehr abnahmefähig ist? Schwer zu glauben! Aber natürlich ist es für Zulieferer und Großhändler gewinnbringender, neues Equipment zu verkaufen. Was bleibt Werkstätten anderes übrig, wenn sie weiter eine HU machen wollen? Haben Sie ähnliche Erfahrungen mit Ihren Ausrüstern und Großhändlern? Dann schreiben Sie mir bitte per E-Mail.

torsten.schmidt@krafthand.de

 


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