Geldwäschegesetz: verpflichtende Registrierung in Meldeportal

ZDK beklagt steigenden Bürokratieaufwand

Der ZDK beklagt im Zuge der neuen Meldepflicht rund um das Geldwäschegesetz zu viele bürokratische Hürden für Kfz-Betriebe. Bild: MQ-Illustrations - stock.adobe.com

Nachdem sich zum 1. Januar 2024 alle Unternehmen, die in den Anwendungsbereich des Geldwäschegesetzes fallen, im elektronischen Meldeportal Finanztransaktionsuntersuchungen registrieren müssen, beklagt der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe eine zunehmende bürokratische Belastung für Kfz-Betriebe. Denn die Meldepflicht, die unabhängig von einer Verdachtsmeldung besteht und bei Nichtbeachtung ein Bußgeld nach sich ziehen kann, treffe auch die große Mehrheit der 36.500 Autohäuser und Kfz-Betriebe in Deutschland.

„Diese neue Form der Belastung reiht sich ein in eine ganze Phalanx von Bürokratiemonstern, die neu geschaffen oder gemästet werden und den so wichtigen Wirtschaftsmotor Mittelstand zum Stottern bringen“, sagt ZDK-Präsident Arne Joswig. Dazu gehören unter anderem die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV), die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die bis Juli 2024 vom deutschen Gesetzgeber umgesetzt werden muss, das seit 1. Januar 2023 geltende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, das Hinweisgeberschutzgesetz oder die Aufzeichnungspflicht von Arbeitszeiten. Laut Joswig werden „der Bürokratie-Hydra zwar immer mal wieder ein paar Köpfe abgeschlagen, doch es wachsen ihr gleichzeitig viele neue nach“.

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