Wichtiges zur offiziellen Verschiebung der Partikelmessung im Rahmen der AU
KRAFTHAND veröffentlicht alle für das Ausführen der AU, AUK, HU, GSP/GAP und SP relevanten Auszüge aus dem Verkehrsblatt. Darüber hinaus informieren wir Sie über wichtige Veränderungen im gesetzlichen Regelwerk, die Ihre tägliche Betriebspraxis betreffen.
In mehreren Beiträgen und Interviews mit Experten hat KRAFTHAND darüber berichtet, dass der Termin für die ursprünglich ab 2021 vorgesehene Partikelmessung bei der Abgasuntersuchung (wohl) nicht zu halten ist. Daran ist keineswegs nur Corona schuld. Vielmehr stand der Termin aufgrund diverser ungeklärter Fragen schon vorher auf der Kippe.
Nun hat sich auch der Gesetzgeber dazu geäußert, und im Verkehrsblatt den Entfall des geplanten Starts der Partikelmessung bestätigt. Wann diese nun kommen soll, darüber hält sich der Verordnungsgeber noch bedeckt. Hinter vorgehaltener Hand oder teils auch offen sprechen Experten immer wieder davon, dass es vor 2023 nicht losgehen wird.
Hinweis: Auf www.krafthand.de/service/technische-mitteilungen können KRAFTHAND-Abonnenten den kompletten Text über die Änderung der Richtlinie für die Durchführung der Untersuchung der Abgase von Kraftfahrzeugen
nach Nummer 6.8.2 der Anlage VIIIa Straßenverkehrs- Zulassungs-Ordnung (StVZO) (AU-Richtlinie) herunterladen. Dazu PDF Technische Mitteilungen 18-19/2020 anklicken.
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