
Überarbeitete AU-Richtlinie und neuer Geräteleitfaden nicht vor 2027

Die Vorgaben zur AU inklusive der 2021 eingeführten Partikelanzahlmessung (PN) für Euro-6-Diesel werden regelmäßig durch Anpassung des AU-Geräteleitfadens und der AU-Richtlinie dem Stand der Technik angepasst. 2027 wird sich hier wieder etwas tun.
Für die aktuelle AU-Richtlinie gilt eine Revisionsklausel bei der es im Wesentlichen um zwei Aspekte geht: Zum einen stehen das für die PN-Messung festgelegte Prüfverfahren sowie die geltenden Grenzwerte dahingehend auf dem Prüfstand, ob sie in der jetzigen Form weiterhin anwendbar sind oder es bestimmten Anpassungen braucht. Zum anderen sollen für die Abgasuntersuchung an Otto- und Dieselmotoren ab Euro 5 abwärts die Herstellervorgaben durch gesetzliche AU-Solldaten ersetzt werden, so wie es bei der PN-Messung schon der Fall ist.
Ursprünglich sollte die dafür notwendige Änderung der AU-Richtlinie Mitte 2026 in Kraft treten. Die Änderungen, die sich aufgrund des Wegfalls der herstellerspezifischen AU-Werte ergeben, erfordern laut dem Bundesverband der Werkstattausrüster (ASA) jedoch mehr Aufwand als angenommen. Darum habe sich der Zeitplan für die Revision der AU-Richtlinie verschoben. Entsprechend später wird auch der Geräteleitfaden 7 in Kraft treten.
„Aktuell verteilte Informationsschreiben an Werkstätten, wonach ab 4. Quartal 2025 ein neuer AU-Geräteleitfaden in Kraft treten soll und damit die Herstellervorgaben für die AU entfallen, sind sachlich falsch“, erklärt der Vorsitzende des ASA-Fachbereichs Diagnose und Abgasmessgeräte Harald Hahn. Seinen Worten zufolge gelten die „Änderungen in der AU-Richtlinie und die darauf basierenden Änderungen im Leitfaden 7 voraussichtlich erst ab dem 1. Januar 2027“.
Vor diesem Hintergrund mach der Abgas-Experte nochmal deutlich, dass bis zu diesem Zeitpunkt bei Emissionsprüfungen zwingend die aktuell geltende AU-Richtlinie mit den darin enthaltenen Hersteller-Vorgaben anzuwenden ist.








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