Abgasuntersuchung an Euro-6-Diesel

Ab 1. Juli 2023 ist die Partikelmessung verpflichtend

Mit der Terminfestlegung der verpflichtenden Partikelmessung an Euro-6-Diesel ab 1.7.23 endet eine mehrmonatige Debatte über die Einführung des neuen Schadstoffmessverfahrens. Das sollte eigentlich zum 1. Januar 2023 starten, war aufgrund schleppender Gerätezulassungen und entsprechender Engpässe bei den Gerätekapazitäten im Markt dann aber verschoben worden. Bild: ASA/AVL

Zum 1. Juli 2023 wird die „Messung der Partikelanzahlkonzentration“, kurz PN-Messung, in Deutschland verpflichtend. Das teilt der Bundesverband der Hersteller und Importeure von Automobil-Service-Ausrüstungen (ASA) mit Verweis auf eine aktuelle Entscheidung des Bundeministerium für Digitales und Verkehr mit.

Ab diesem Zeitpunkt müssen Werkstätten und Prüforganisationen alle Diesel-Motoren der Schadstoffklassen Euro 6/VI anlässlich der Abgasuntersuchungen einer PN-Messung unterziehen. Die Partikelmessung ersetzt die bislang bei der Emissionsuntersuchung von Kompressionszündungsmotoren übliche Rauchgastrübungsmessung.

Harald Hahn, Leiter des ASA-Fachbereichs Diagnose und Abgasmessgeräte, sagt: „Mit dem heutigen Tag haben Überwacher, AU-Werkstätten und Gerätehersteller endlich Klarheit. Zudem ist allen kursierenden Gerüchten über eine mögliche erneute Verschiebung der PN-Messung über den 1. Juli hinaus der Boden entzogen.“

Zum 30. April 2023 waren laut Hahn 19.560 PN-Zähler produziert und nach ISO 17025 kalibriert. Aktuell bieten demnach sieben Gerätehersteller mit gültiger Baumusterprüfung (inkl. Baugleichheiten) PN-Geräte an.

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