
Verbindliche Begutachtungs-Vorgaben von Motortuning-Maßnahmen
Im Verkehrsblatt 21/2025 hat der Verordungsgeber bundeseinheitlicher Prüfkriterien zur Begutachtung von Motortuning-Maßnahmen veröffentlicht, die nicht mehr nur Orientierung bieten, sondern nun verbindlich sind.

Nachdem der Verband der Automobiltuner (VDAT) zusammen mit Experten des TÜV Nord, TÜV Süd und der Fakt GmbH vor einigen Jahren im VdTÜV-Merkblatt MB 751 Kriterien zur Begutachtung von leistungssteigernden Maßnahmen an Verbrennungsmotoren mit Euro 6d-TEMP (bzw. Euro 6d) erstellt hat, ist nun der Gesetzgeber aktiv geworden. Denn das Merkblatt diente lediglich als Orientierung. Mit dem rund 12-seitigen Text hat das Bundesministerium für Verkehr (BMV) nun unter Einbeziehung von entsprechenden Experten einen bundeseinheitlichen Rahmen zur Begutachtung von Leistungssteigerungen geschaffen.
Dabei geht es insbesondere um Leistungssteigerungen um maximal 40 Prozent durch Einbau eines Zusatzsteuergeräts und gegebenenfalls kleinen Hardwareänderungen. Die neuen Vorgaben wurden auch notwendig, da gemäß der 56. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 10. Juni 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 191 vom 19.06.2024) Teilegutachten seit dem 20. Juni 2025 nicht mehr erweitert oder neu erstellt werden dürfen.
Der komplette Text zu den bundeseinheitlichen Prüfkriterien zur Begutachtung von Motortuning-Maßnahmenzur aus dem Verkehrsblatt 21/2025 steht Krafthand-Abonnenten auf www.krafthand.de/service/technische-mitteilungen zur Verfügung. Dazu die PDF Technische Mitteilungen 1-2/2026 (Prüfkriterien zur Begutachtung von Motortuning-Maßnahmen anklicken.








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