ZDK und BIV

So unterschiedlich blicken Kfz-Handel und Kfz-Handwerk auf die E-Auto-Förderung

ZDK-Präsident Thomas Peckruhn (re.) und Bundesinnungsmeister des Kfz-Handwerks Detlef Peter Grün äußern sich zur neuen E-Autoförderung. Bilder: ZDK

Auch wenn es in einzelnen Punkten Kritik an der Ausgestaltung der rückwirkend zum 1. Januar 2026 greifenden E-Auto-Förderung gibt, die je nach Einkommen und Anzahl der Kinder bis zu 6.000 € betragen kann: Vom Grundsatz her finden der Verband der deutschen Automobilindustrie VDA, der Verband der internationalen Fahrzeughersteller in Deutschland (VDIK) und nicht zuletzt der ZDK das Förderprogramm gut. Dementsprechend erklärt der Präsident des Kfz-Gewerbes Thomas Peckruhn, dass „die vom Bundesumweltministerium vorgesehenen Förderstufen aus unserer Sicht sinnvoll sind und die richtigen Anreize setzen. So wird ein klares und nachvollziehbares Signal gesetzt, das vielen Kundinnen und Kunden den Einstieg in die E-Mobilität erleichtert“.

Der Bundesinnungsmeister des Kfz-Handwerks Detlef Peter Grün hingegen blickt skeptisch auf die Wiedereinführung einer staatlichen Kaufprämie für E-Autos: „Nicht Prämien, sondern eine funktionierende Infrastruktur und bezahlbarer Ladestrom werden dauerhaft dafür sorgen, dass mehr E-Autos auf die Straßen kommen.“ Bei beiden Themen gibt es aus seiner Sicht noch erheblichen Handlungsbedarf. Das Kfz-Handwerk jedenfalls habe ohne staatliche Förderung in den letzten Jahren eine flächendeckende Infrastruktur für die Wartung und Reparatur von E-Autos aufgebaut.

ZDK-Chef Peckruhn gibt weiterhin zu bedenken: Die neue Förderung setze zwar wichtige Impulse, allerdings brauche es auch „flankierende Hand in Hand gehende Maßnahmen, um den Hochlauf der E-Mobilität dauerhaft zu sichern“. Außerdem kritisiert der ZDK, dass gebrauchte Elektrofahrzeuge von der neuen Förderung ausgeschlossen sind. Dazu muss man wissen: Die Wiedervermarktung von jungen gebrauchten E-Autos ist ein zentraler Faktor für wirtschaftlich attraktive Leasingkonditionen im Neuwagenmarkt. „Denn beim Neufahrzeug wird der Fördereffekt teilweise ausgehebelt, da die Leasingrate wegen niedrigerer Restwerte trotz Förderung nicht geringer ausfällt“, so der VDIK, der ebenso wie der VDA auch eine Förderung der gebauchten Stromer als essenziell ansieht.

Modalitäten des Förderprogramms

Gefördert werden sowohl reine Elektrofahrzeuge (BEV) als auch Plug-in-Hybride (PHEV) und Elektrofahrzeuge mit Reichweitenverlängerer (Range Extender) mit Neuzulassung ab dem 1. Januar 2026. Die Prämie ist unabhängig davon, ob gekauft oder geleast wird. Vorgesehen sind Förderbeträge von 3.000 Euro für BEV und 1.500 Euro für PHEV für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 80.000 Euro. Liegt das zu versteuernde Haushaltseinkommen unter 60.000 Euro, erhöht sich der jeweilige Förderbetrag um 1.000 Euro. In einer weiteren Stufe, bei einem Einkommen unter 45.000 Euro, kommen nochmals 1.000 Euro hinzu. Zusätzlich ist für Familien mit Kindern ein weiterer Förderbetrag von 500 Euro pro Kind vorgesehen, maximal für zwei Kinder. Die Förderanträge sollen voraussichtlich ab Mai 2026 möglich sein und auch rückwirkend gestellt werden können. Insgesamt stehen Mittel von etwa 3 Mrd. € zur Verfügung, welche geschätzt für rund 800.000 Fahrzeuge von 2026 bis 2029 reichen.

Hinweis: Für Plug‑in‑Hybride und Elektrofahrzeuge mit Reichweitenverlängerer (Range Extender) gilt als Fördervorausetzung, dass die CO₂-Emissionen bei ≤ 60 g/km (Typgenehmigungswert) oder die elektrische Reichweite bei ≥ 80 km liegen.

Quelle: ZDK/Carwow

 

Schreiben Sie den ersten Kommentar

Kommentieren Sie als Gast oder melden Sie sich mit Ihrem Krafthand Medien Benutzerkonto an.
Erforderliche Felder sind mit * markiert