Schulungspflichtige PU-Produkte

Neue Regeln zum Umgang mit Kleb- und Dichtstoffen

Scheibenkleber beim auftragen an ein fahrzeug
Die Neuregelung der REACH-Verordnung fordert ab 24. August eine Schulungspflicht, wenn diisocyanathaltige Produkte mit einem Gehalt über 0,1 Prozent verarbeitet werden. Bild: Krafthand

Die EU hat die ungeschulte Verwendung von Kleb- und Dichtmitteln mit einem Diisocyanat-Wert von über 0,1 Prozent verboten. Die Verordnung gilt ab dem 24. August 2023 und betrifft auch Kfz-Betriebe. Denn dieser Stoff ist essenzieller Bestandteil der Polyurethanprodukte (PU), die in Scheiben- oder Karosserieklebern zum Einsatz kommen.

Um der EU-Vorgabe nachzukommen, haben Werkstätten zwei Möglichkeiten: Produkte nutzen, für die der Hersteller den Diisocyanat-Anteil reduziert hat. Beispielsweise gibt Sika an, den Anteil an Diisocyanat in seinen Kleb- und Dichtstoffen der Sikaflex-500er-Serie sowie im Scheibenkleber SikaTack-Purform auf unter 0,1 Prozent reduziert zu haben.

Falls dennoch Produkte zur Anwendung kommen sollen, bei denen der Grenzwert über 0,1 Prozent liegt, muss der Werkstattmitarbeiter im Umgang mit den Produkten geschult werden. Entsprechende Trainings gibt es etwa auf der Seite von Isopa. Um sich dort kostenfrei weiterzubilden, bietet Sika für bestimmte Schulungen online einen Gutscheincode an.

In den Kursen wird gelehrt, was Diisocyanat ist, welche Gefahren der Umgang mit sich bringt und welche Sicherheitskleidung zu tragen ist. Durch die Weiterbildung sollen vor allem gesundheitliche Schäden vermieden werden. Denn mangelnde Schutzmaßnahmen können zu einer Reizung der Atemwege führen oder sogar zu chronischen Atemwegserkrankungen. Zudem stehen einige Diisocyanate unter dem Verdacht, krebserregend zu sein.

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