
Mitarbeiter binden und Fachkräfte sichern
Viele Betriebe gewähren ihren Arbeitnehmern unterschiedliche Zusatzleistungen – vom 13. Monatsgehalt über Urlaubsgeld bis zu Sachbezügen. Damit die Mitarbeiter tatsächlich etwas davon haben, stellt sich immer auch die Frage: Welche Zusatzleistungen sind steuerlich begünstigt?

Für Kfz-Betriebe, die neue Mitarbeiter gewinnen und sie auch behalten wollen, genügt es mittlerweile nicht mehr, nur ein gutes Gehalt zu bezahlen. Denn bei vielen Arbeitnehmern hat sich ein Wandel vollzogen hin zu einem gesunden Lebensstil, dem Wunsch nach mehr Zeit mit der Familie und/oder dem Bedürfnis nach Flexibilität und Entlastung im Privaten. Trotzdem drücken sowohl ein angemessenes Gehalt als auch etwaige Zusatzleistungen eine Wertschätzung durch den Arbeitgeber aus. Deshalb sollte man sie im Hinblick auf die Mitarbeiterbindung und -motivation nicht unterschätzen.
Was sind Zusatzleistungen?
Dabei handelt es sich um zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers für seine Mitarbeiter, die über die Gehaltszahlung hinausgehen. Synonym werden in der Praxis auch die Begriffe „geldwerter Vorteil“ oder „Benefits“ verwendet. Im Kern handelt es sich aber immer um die gleiche Thematik.
Achtung: Steuerrechtlich kann zwischen einer Zusatzleistung und einem geldwerten Vorteil allerdings ein Unterschied bestehen. Denn ein geldwerter Vorteil wird nie in Geld gewährt, eine Zusatzleistung kann demgegenüber auch eine reine Geldzahlung sein.
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