Absicherung für Werkstätten und Händler

Haftungsrisiken beim Recht auf Reparatur vorbeugen

Damit das Gebrauchtwagen­geschäft durch das „Recht auf Reparatur“ nicht zum unkalkulierbaren Risiko wird, können sich Kfz-­Betriebe entsprechend absichern. Bild: Sofiia Shunkina – stock.adobe.com

Das Kfz-Versicherungsunternehmen Intec reagiert auf das Recht-auf-Reparatur-­Gesetz mit einer Erweiterung seiner Ab­sicherungslösung SafetyCar. Gebraucht­wagenhändler erhalten mit SafetyCar 2.0 eine Absicherung, die sowohl berechtigte Ansprüche als auch – im Premium-Tarif – die Abwehr unbegründeter Forderungen berücksichtigt, so der Anbieter.

Händler können zwischen zwei Varianten wählen: SafetyCar Klassik übernimmt die Kosten für berechtigte Ansprüche aus der Sachmängelhaftung – von Reparatur- und Instandsetzungskosten über Transport- und Fahrtkosten bis Rücktrittskosten sowie eine mögliche Kaufpreisminderung. SafetyCar Premium bietet neben sämtlichen Leistungen des Klassik-Tarifs auch die Unterstützung bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Abwehr unbegründeter Ansprüche. Die Rechts- und Gerichtskosten gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und Gerichtskostengesetz sind den Angaben zufolge ebenfalls abgedeckt. Händler sollen so nicht nur finanziell, sondern auch vom rechtlichen Aufwand und Prozessrisiko entlastet werden. Beide Produkte sind jeweils mit einer Laufzeit von zwölf oder 24 Monaten erhältlich.

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