Daten für Freie müssen selbe Detailtiefe haben wie herstellerinterne Informationen

So unscheinbar die Bezeichnung, kann der Anhang X der EU-Typgenehmigungsvorschriften für freie Werkstätten in seiner Bedeutung nicht hoch genug eingeschätzt werden. Bringt er doch einen entscheidenden Fortschritt bezüglich des Datenzugangs für den Aftermarket mit sich.
Beim ZDK sieht man sich im Einsatz für die Überarbeitung des Anhang X der europäischen Typgenehmigungsvorschriften bestätigt. Damit sei ein entscheidender Schritt gelungen, um den fairen Wettbewerb im Kfz-Servicemarkt auch im Zeitalter softwaregetriebener Fahrzeuge zu sichern.
Mehr Datenqualität im Fokus
Im Kern hat die EU-Kommission mit ihrer Reform des Papiers einen zukunftsfesten Rahmen für den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen (RMI) sowie Onboard-Diagnosedaten (OBD) geschaffen. Die Vorgaben gelten nun konsequent antriebsunabhängig und werden auf aktuelle Normen gestützt. Gleichzeitig, so der ZDK, weitet die EU die Informationspflichten der Fahrzeughersteller deutlich aus. Das fängt bei präzisen Diagnose- und Softwaredaten an und geht über Kalibrierungsinformationen für moderne Assistenzsysteme bis zu spezifischen Anforderungen im Umgang mit Hochvoltbatterien. Damit sei die notwendige Klarheit geschaffen, an präzise Daten, Softwarezugänge und etwa Kalibrierungsinformationen zu kommen.
Ein besonderer Fokus liege auch auf der Qualität und Nutzbarkeit der Daten: Künftig müssen diese in maschinenlesbarer Form, in derselben Detailtiefe wie herstellerinterne Informationen und über standardisierte Schnittstellen bereitgestellt werden, erklärt der ZDK. Auch bei Softwarezugängen, Neuprogrammierungen von Steuergeräten und Teileaktivierungen stärke die Verordnung gezielt offene, nicht-proprietäre Lösungen, was einen wesentlichen Hebel für fairen Wettbewerb im Markt darstellt.
ZDK-Präsident Thoma Peckruhn mahnt jedoch: „Entscheidend wird sein, dass die neuen Cybersicherheitsanforderungen nicht als Vorwand genutzt werden, um den Zugang faktisch wieder einzuschränken. Hier werden wir sehr genau hinschauen und uns aktiv in die Ausgestaltung einbringen.“ Dies wird unter anderem durch ein flankierendes sogenanntes OBD-Forum erfolgen, über das die weitere Ausgestaltung der Vorgaben begleitet werden soll. Dort wolle der ZDK darauf achten, dass die Interessen der fabrikatsgebundenen und freien Werkstätten angemessen berücksichtigt werden. Um das zu bewerkstelligen, will der Verband das schrittweise in Krafttreten der neuen Regelungen eng begleiten und praxisnahe Leitfäden entwickeln.







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