Fairer Wettbewerb

Chancengleichheit durch die Kfz-GVO

ZDK und GVA sprechen sich für den Fortbestand der Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung aus und schlagen zudem die Aufnahme des technischen Fortschritts in die Verordnung vor.

Der ZDK weist darauf hin, dass eine künftige Fassung der Kfz-GVO zwingend an die veränderten Rahmenbedingungen der Digitalisierung und Konnektivität anzupassen ist. Symbolbild: scharfsinn86 - stock.adobe.com

Der Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA) hat sich an der öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission beteiligt und sich für eine Fortsetzung der Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) bei zusätzlicher Aufnahme des technischen Fortschritts in die Verordnung ausgesprochen. Dies ist unerlässlich für die künftige Wahlfreiheit von Millionen Autofahrern bei Kfz-Reparatur und Service, so der Branchenverband. Auch der ZDK bekennt sich klar zu einer zukunftsfähigen Kfz-GVO. Diese sei für ihn ein „unverzichtbares Instrument“ zur Sicherung von fairem Wettbewerb und Innovation im Automobilhandel sowie bei Werkstattleistungen – besonders im Zeitalter der softwaredefinierten Fahrzeuge.

GVA-Präsident Thomas Vollmar setzt sich ein, „damit Millionen Autofahrer auch in Zukunft von wettbewerbskontrollierten Preisen und ihrer Wahlfreiheit bei Kfz-Reparatur und -Wartung profitieren“. Bild: GVA
GVA-Präsident Thomas Vollmar setzt sich ein, „damit Millionen Autofahrer auch in Zukunft von wettbewerbskontrollierten Preisen und ihrer Wahlfreiheit bei Kfz-Reparatur und -Wartung profitieren“. Bild: GVA

Bei der Kfz-GVO (Aftermarket-GVO) handelt es sich um eine der wichtigsten Rechtsakte für den IAM, die in ihrer derzeitigen Form bis zum 31. Mai 2028 gilt. Mit der Verlängerung der Verordnung im Jahr 2023 hat der EU-Verordnungsgeber eine wichtige Forderung des GVA, der FIGIEFA (europäischer Dachverband der freien Kfz-Teilehändler) und weiterer Akteure des Aftermarket, aufgegriffen. Damit bleiben die Kernbestimmungen des branchenspezifischen Kartellrechts weiterhin in Kraft.

Forderung nach nachhaltiger und bezahlbarer Mobilität

Aus Sicht des GVA hat es seit der letzten Verlängerung keine grundlegende Veränderung des Marktgeschehens gegeben. Kraftfahrzeuge bleiben langlebige, kostenintensive und komplexe Güter, die der Wartung und Reparatur bedürfen, so der Verband. Daher müsse es auf diesem Markt eine regulierende Verordnung geben. „Nachhaltige und bezahlbare Mobilität erfordert, dass Wartung und Reparatur zu wettbewerbskontrollierten Preisen flächendeckend verfügbar sind. Unsere Mitglieder stehen auch weiter dafür ein, bezahlbare individuelle Mobilität zu sichern“, so GVA-Präsident Thomas Vollmar.

Zusätzlich schlägt der Branchenverband die Integration des technischen Fortschritts in die Verordnung vor. Dabei geht es unter anderem um die Bereitstellung von Software und Updates sowie Fehler- und Aktivierungscodes bestimmter Ersatzteile für den Aftermarket.

Den technischen Fortschritt hat die Europäische Kommission vor zwei Jahren bereits in den begleitenden Leitlinien berücksichtigt. Das ist vom GVA zwar begrüßt worden, reichte dem Verband jedoch nicht aus, da die Leitlinien im Gegensatz zur Verordnung rechtlich nicht bindend sind. „Der technische Fortschritt und der Zugang zu Fahrzeugdaten lassen neue Monopole entstehen, wenn der Gesetzgeber keine geeigneten Gegenmaßnahmen ergreift“, befürchtet der GVA-Präsident. „Für den im Wettbewerb außerordentlich wichtigen Zugang zu Fahrzeugdaten, -funktionen und -ressourcen braucht es daher eine Aufnahme in die Verordnung.“

Auch der ZDK weist mit Nachdruck darauf hin, dass eine zukünftige Fassung der Kfz-GVO zwingend an die veränderten Rahmenbedingungen der Digitalisierung und Konnektivität anzupassen ist. Die Transformation des Kraftfahrzeugs zu einem kontinuierlich weiterentwickelbaren System – durch Software-Updates, neue Hardwarekomponenten und digitale Dienste – bringt neue Chancen, aber auch erhebliche Herausforderungen für den Wettbewerb mit sich, so der Zentralverband.

Jürgen Hasler, ZDK-Geschäftsführer Politik und Kommunikation: „Eine Aufweichung oder ein Wegfall der bisherigen Regelungen würde langfristig nicht nur den fairen Wettbewerb gefährden, sondern auch die Wahlfreiheit der Kunden einschränken und die europäische Automobilwirtschaft schwächen.“ Bild: ProMotor
Jürgen Hasler, ZDK-Geschäftsführer Politik und Kommunikation: „Eine Aufweichung oder ein Wegfall der bisherigen Regelungen würde langfristig nicht nur den fairen Wettbewerb gefährden, sondern auch die Wahlfreiheit der Kunden einschränken und die europäische Automobilwirtschaft schwächen.“ Bild: ProMotor

Die Verordnung müsse dabei insbesondere die Rolle des Handels und der Werkstätten als zentrale Schnittstellen zum Kunden über den gesamten Lebenszyklus des Fahrzeugs hinweg stärken. In einer Zeit, in der digitale Geschäftsmodelle durch Plattformdominanz und geschlossene Systeme zu monopolartigen Strukturen führen, setzt sich der ZDK für offene Märkte und fairen Zugang zu fahrzeuggenerierten Daten und Funktionen ein.

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