Bremsprüfstands-Richtlinie: Interview mit ASA-Präsident Frank Beaujean

Ab dem 1. Januar 2020 sind nur noch Prüfstände zugelassen, die der Richtlinie von 2011 entsprechen. Bild: Autopstenhoj

Für Bremsenprüfungen sind ab 2020 im Rahmen der HU nur noch Prüfstände zugelassen, die der Richtlinie von 2011 entsprechen. KRAFTHAND nennt die wesentlichen Fakten und sprach mit ASA-Präsident Frank Beaujean.

Im Jahr 2011 trat, wie der Name schon sagt, die Bremsprüfstands-Richtlinie 2011 in Kraft. In diesem Zusammenhang wurden längst fällige technische Anforderungen an die Bremsprüftechnik wie beispielsweise die Prüfgeschwindigkeit dem Stand der Technik angepasst. Ebenso wurde die Kalibrierung der Bremsprüftechnik im Rahmen der sogenannten Stückprüfung durch Sachkundige bestätigt.

Neu war die Einführung einer standardisierten Schnittstelle, die im Fach­jargon auch als ASA-Livestream-Schnittstelle bezeichnet wird. Diese soll die Bezugswertmethode im Zusammenspiel mit dem HU-Adapter und später mit dem SP-Adapter ermöglichen. Der HU-Adapter wurde ab Mitte 2015 bei den Über­wachungsorganisationen eingeführt und soll ab 2017 flächendeckend auch zur Bremswirkungsprüfung eingesetzt werden. Außerdem gilt für Bremsenprüfungen im Rahmen der HU, dass ab 2020 nur noch Prüfstände zugelassen werden, die der Richtlinie von 2011 entsprechen.

Herr Beaujean, welche Investitionen kommen im Zug der Bremsprüfstands-Richt-
linie 2011 auf die Werkstätten zu?

Die Prüfstände der vorletzten Generation, also laut der Bauartzulassung 2003, lassen sich in der überwiegenden Mehrheit zu vernünftigen Konditionen nachrüsten. Nur bei den Pkw-Bremsprüfständen werden Neuinvestitionen notwendig, wenn der Rollendurchmesser nicht dem vorgegebenen Maß von 200 mm entspricht oder die Prüfgeschwindigkeit unter 4 km/h liegt. Die Lkw-Prüfstände im Feld erfüllen in der Regel die Vorgaben von 200 mm beim Rollendurchmesser und eine Prüfgeschwindigkeit von 2 km/h. Bei den Plattenprüfständen sind Plattenlängen von 1,5 m zu beachten. Die zwingende Geschwindigkeitsmesseinrichtung kann in der Regel nachgerüstet werden. In jedem Fall empfehle ich eine individuelle Beratung.

Seit dem Inkrafttreten der Bremsprüfstands-Richtline 2011 werden in Deutschland zu 90 Prozent HU-konforme Prüfstände verkauft. Die ASA-Mitglieder resümieren, dass insbesondere die Uralttechnik aus den Werkstätten verschwindet, und das ist gut so. Mit den vorhin erwähnten Umrüstungen erwartet der ASA-­Verband, dass bis zum 31.12.2019 flächendeckend der Bremsprüfstandsbestand der Richtlinie entsprechen wird, vorausgesetzt der Austausch schreitet bis 2019 so weiter voran wie bisher.

Was sind die Konsequenzen, wenn eine Werkstatt diese ­Investitionen nicht tätigen möchte?
Insbesondere auf das Drängen der DAkkS wird eine engmaschigere Überwachung der Prüftechnik implementiert werden. Folglich wird sich bei der Darstellung der Rückführbarkeit der Kalibrierung der Prüfstände die Spreu vom Weizen sehr schnell trennen. Der Prüfingenieur wird nicht mehr prüfen, wenn der ­Kalibrierschein nicht vorliegt oder nicht korrekt ist. Der ASA-Verband rechnet damit, dass verbleibende Restbestände im ersten Quartal 2020 bedient werden.

Sind viele Betriebe schon vorbereitet?
Unseres Erachtens ja. Die Herausforderung für 2017 wird die flächendeckende Nutzung der standardisierten Schnittstelle sein. Aber auch hier laufen die Vorbereitungen bei allen Beteiligten auf Hochtouren.

Herr Beaujean, vielen Dank.

Die Fragen stellte Ralf Lanzinger.

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