Vordrucke für das Werkstattgeschäft

Achtung: Neue Formulare zur Reparaturkostenübernahme

So sehen die neuen Bestätigungsformulare für eine Reparaturkostenübernahme aus. Bild: Krafthand Medien

Im KRAFTHAND-Shop finden Kfz-Profis ab sofort die neue Fassung der Reparaturkosten-Übernahmebestätigung (Stand 02/2019). Das Formular ist infolge eines BGH-Urteils aus dem Jahr 2018 angepasst worden. Die entscheidende Änderung betrifft die sogenannte Rückabtretung.

Unter Ziffer „B.2 Abtretung erfüllungshalber“ des RKÜB-Formulars ist nach Angaben des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) geregelt, dass trotz erfolgter Abtretung der Schadensersatzansprüche durch den Kunden an den Kfz-Betrieb dieser die Ansprüche gleichwohl gegen den Kunden geltend machen kann, wenn und soweit der regulierungspflichtige Versicherer keine Zahlung oder nur eine Teilzahlung geleistet hat.

Genau hierin sieht der Bundesgerichtshof (BGH) eine Benachteiligung, da für den Fall der Inanspruchnahme des Kunden dieser keinen Anspruch mehr gegen den regulierungspflichtigen Versicherer hat, wenn und soweit nicht eine Rückabtretung erfolgt. Es fehle also an einer Formulierung für die Rückabtretung des Anspruchs von dem Kfz-Betrieb an den Kunden.

Es fehle an einer Formulierung für die Rückabtretung des Anspruchs von dem Kfz-Betrieb an den Kunden, so der BGH über die bisherigen Bestimmungen zur Reparaturkostenübernahme.

Diese Kritik des Bundesgerichtshofs hat der ZDK zum Anlass genommen, um das Formular unter Ziffer „B.2 Abtretung erfüllungshalber“ am Ende um einen Satz zu ergänzen, der wie folgt lautet: „Eine Inanspruchnahme meinerseits erfolgt nur Zug um Zug gegen Rückabtretung der noch offenen Forderung bzw. Forderungen.“

Übrigens: Benutzen Werkstätten dennoch veraltete Formulare und kommt es zu einem Streitfall, können sich Betriebe laut KRAFTHAND-Rechtsexpertin Anna Rehfeldt nicht auf die Bestimmungen der (alten) Formulare stützen, da diese unwirksam sind. Allerdings: „Die Rechtsprechung kann im Einzelfall nach dem Grundsatz von Treu und Glauben ausnahmsweise anders entscheiden, was tatsächlich jedoch ausgeschlossen erscheint.“ Es komme wie so oft aber „stets auf den Einzelfall an“. Deshalb sei nicht vorhersehbar, wie die Rechtsprechung im Fall der Fälle entscheiden wird.

Kfz-Profis finden das neue Formular im KRAFTHAND-Shop unter www.krafthand-shop.de.

 

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