Teiletypgenehmigung löst Teilegutachten ab

Wie in Krafthand bereits berichtet, ändert sich der Genehmigungs- und Zulassungsvorgang für Fahrzeugteile am 20. Juni 2025. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Technische Dienste keine Teilegutachten mehr ausstellen – es wird durch die Teiletypgenehmigung des KBA ersetzt. Dies betrifft zunächst die Teilehersteller, künftig jedoch auch Werkstätten und Autofahrer: Nach einer Übergangsfrist von drei Jahren dürfen Teilegutachten ab 20. Juni 2028 ausschließlich auf Einzelabnahmen nach § 21 StVZO beschränkt verwendet werden. Teilegutachten für bereits in Fahrzeuge eingebaute Fahrzeugteile behalten die Gültigkeit.
Neben der Namensänderung von Teilegutachten in Teiletypgenehmigung ändert sich auch die Kennzeichnung: Aus einer fünfstelligen Nummer wird eine sechsstellige, wenn die Komponenten der nationalen Teiletypgenehmigung entsprechen. Sofern die Anbieter statt eines Teilegutachtens bisher bereits über eine ABE verfügen, kann die fünfstellige Nummer fortgeführt werden.
Hintergrund: Bisher durften Teilegutachten durch Technische Dienste ausgestellt und direkt an den Hersteller ausgehändigt werden. Ab Juni 2025 ist dies nicht mehr zulässig – ab dann erfolgt die Weitergabe an den Hersteller durch das KBA. Das Amt ist befugt, die Konformität der Fahrzeugteile nachzuprüfen und Genehmigungen zu widerrufen.
Das KBA erklärt die Änderung so: Sie dient der Verbesserung der Verkehrsüberwachung und Anpassung der Qualitätsstandards. Die Zuständigen der Bundesländer hätten bei der Marktüberwachung eine nicht tolerierbare Anzahl fehlerhafter Teilegutachten festgestellt.







Schreiben Sie den ersten Kommentar